Brisantes Thema auch in NRW Wenn der Staat enteignet

Düsseldorf · Der Begriff Enteignung hat im Moment Hochkonjunktur. Wo die einen den Sozialismus über Deutschland hereinbrechen sehen, mahnen andere, dass es angesichts der Wohnungsnot keine Denkverbote geben dürfe – dabei kommen Enteignungen immer mal wieder vor.

 Auch in Köln demonstrierten zahlreiche Menschen beim Protesttag gegen steigende Mieten.

Auch in Köln demonstrierten zahlreiche Menschen beim Protesttag gegen steigende Mieten.

Foto: dpa/Roberto Pfeil
  1. Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
  2. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
  3. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
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