Plattform für Studierende ab sofort nutzbar Beantragung der 200 Euro Energiepauschale hakt

Berlin · Ein halbes Jahr hatten Studierende auf diesen Tag gewartet, doch die Öffnung der Antragsplattform für die staatliche Energiepreispauschale von 200 Euro verläuft holprig. Wann das Geld effektiv auf den Konten der Antragsteller landet, bleibt unklar.

 Ab heute können Studierende die Einmalzahlung des Bundes in Höhe von 200 Euro beantragen.

Ab heute können Studierende die Einmalzahlung des Bundes in Höhe von 200 Euro beantragen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Im September 2022 war die Energiepreispauschale von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) für Studierende angekündigt worden, ab dem heutigen 15. März sollten die Berechtigten Anträge stellen können. Doch das Verfahren läuft zum Start schleppend: Die Seite, über die man das notwendige Bund-ID-Konto erhält, war bis Mittwochmittag nicht erreichbar. Das zuständige Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage, dass man sich bemühe, die technischen Probleme zu beheben. Unklar ist, ob die hohe Nachfrage für Serverprobleme sorgte oder ein Hackerangriff dahinter steckt.

Doch auch wer die digitale ID bereits beantragt hatte, braucht Geduld: Bis zu eine Stunde müssen Studierende auf der Website www.einmalzahlung200.de warten, bis sie die Maske ausfüllen können. „Derzeit gibt es beim Antrag auf Einmalzahlung sehr viele Besuche“, heißt es auf der Plattform. Dabei waren die Hoffnungen groß: Die Antragsplattform war in den vergangenen Wochen in einem Pilotversuch mit mehreren Hochschulen getestet worden. Nach Angaben des Bildungsministeriums sind bei dem Pilotversuch mehr als 3,5 Millionen Euro an etwa 18.000 Antragsteller ausgezahlt worden. Das Verfahren soll damals nach Angaben des Digitalministeriums in Sachsen-Anhalt, das federführend beim Aufbau der Plattform war, in der Testphase im Schnitt nur drei Minuten gedauert haben.

Anspruch auf die Unterstützungsleistung von 200 Euro haben Studierende, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und hier ihren Wohnsitz haben. Auch Fachschüler, die zum 1. Dezember an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren oder einen Bildungsgang mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen Berufsabschlusses absolvieren, sind berechtigt. Die Bundesregierung will so die Folgen der hohen Energiepreissteigerungen abmildern.

Die Auszahlung des Geldes erfolgt über den Bund auf das Konto, das der Studierende angibt. Er erhält per E-Mail einen Bescheid über die Bewilligung. Wie lange genau es dauert, bis das Geld auf dem Konto der Studierenden ist, ist jedoch unklar. „Das Geld wird schnellstmöglich nach Antragstellung ausgezahlt“, heißt es vom Bundesbildungsministerium auf Anfrage unserer Redaktion.

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