Wegen der Energiekrise SPD will Insolvenzantragspflicht aussetzen

Exklusiv | Berlin · Die SPD macht Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) jetzt Beine: Um den Mittelstand zu unterstützen, fordert sie ein befristetes Aussetzen der Insolvenzantragspflicht. So soll insbesondere das heimische Handwerk durch die Krise kommen. Arbeitsplätze könnten dadurch erhalten bleiben.

Die SPD will für den Mittelstand die Insolvenzantragspflicht aussetzen und damit vor allem dem heimischen Handwerk durch die Energiekrise helfen.

Die SPD will für den Mittelstand die Insolvenzantragspflicht aussetzen und damit vor allem dem heimischen Handwerk durch die Energiekrise helfen.

Foto: dpa/Martin Gerten

Die Ampel-Koalition plant Änderungen im Insolvenzrecht zur Unterstützung von Unternehmen in der Krise. Im Zuge der Maßnahmen fordert die SPD jetzt ein befristetes Aussetzen der Insolvenzantragspflicht. Fraktionsvize Dirk Wiese sagte unserer Redaktion, man warte noch auf sachgerechte Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), „um die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand und das heimische Handwerk zu unterstützen. Solange entsprechende Konzepte nicht vorliegen, scheinen mir zeitlich befristete Änderungen im Insolvenzrecht dringend erforderlich, damit wir gemeinsam durch diese Krise kommen und Arbeitsplätze erhalten“, betonte Wiese.

Sinnvoll sei es daher, die Insolvenzantragspflicht begrenzt auszusetzen, „sofern die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den kriegsbedingten und drastischen Veränderungen des Energiemarktes beruht und die Hilfsprogramme noch nicht abrufbar sind“. In der jetzigen Situation gerieten viele Unternehmen und Betriebe aufgrund der hohen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten. „Hier müssen wir jetzt Verantwortung übernehmen und diesen Betrieben unter die Arme greifen.“ Der SPD-Politiker ergänzte, die Menschen könnten sich darauf verlassen, „dass wir sie undogmatisch und pragmatisch unterstützen“.

Es wäre nicht das erste Mal, dass eine krisenbedingte Änderung des Insolvenzrechts vorgenommen wird: Schon während der Corona-Krise hatte die damalige Bundesregierung aus Union und SPD die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ausgesetzt. Später wurde diese Regelung für Betriebe, die Schäden durch Starkregen oder Überflutung erlitten, verlängert. Wirtschaftsminister Habeck hatte vor wenigen Tagen einen „breiten Rettungsschirm“ für den Mittelstand angekündigt. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plädierte dafür, Unternehmen mit einer vorübergehenden Änderung des Insolvenzrechts zu helfen. So könne der Prognosezeitraum bei der sogenannten Überschuldungsprüfung von zwölf auf vier Monate verkürzt werden, so Buschmann. Experten rechnen angesichts der stark gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten mit einer Insolvenzwelle in Deutschland.

(has)
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