Gaslieferanten bekommen Erstattung Bundesregierung kurbelt Energie-Soforthilfe für Dezember an

Berlin · Mit einer Soforthilfe im Dezember will die Bundesregierung die höheren Gaspreise für Privatleute und kleine Unternehmen abfedern. Das Geld fließt automatisch über Erdgaslieferanten und Wärmeversorger.

 Mit Blick auf gestiegene Energiekosten setzt die Bundesregierung auf Soforthilfe im Dezember.

Mit Blick auf gestiegene Energiekosten setzt die Bundesregierung auf Soforthilfe im Dezember.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Energielieferanten und Wärmeversorger in Deutschland können ab sofort Anträge auf Erstattung oder Vorauszahlungen für die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Dezember-Soforthilfe stellen. Ein entsprechendes Online-Portal wurde freigeschaltet, wie das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilten.

Mit der Soforthilfe will die Bundesregierung die Gas- und Fernwärmekunden entlasten. Sie kommt Privathaushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen zugute, die einen Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden haben. Das Entlastungsgeld bekommen die Verbraucher über ihre Energieversorger. Die Soforthilfe soll ein Ausgleich sein für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022, wie die Ministerien erläuterten. Sie überbrücke die Zeit bis zur geplanten Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse im Frühjahr.

Wirtschaftsminister Robert Habeck betonte, „die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts tun“, sondern würden automatisch von der Soforthilfe profitieren. Da die Umsetzung der Entlastung über die Lieferanten und Versorger laufe, müssten auch „nur diese Unternehmen“ nun einen Antrag stellen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) stellte heraus, die Soforthilfe sei „Teil einer systemischen Lösung, die das Problem der hohen Energiepreise grundlegend angeht. Damit wollen wir einen reibungslosen Übergang ermöglichen in eine Situation weniger sprunghafter Gaspreise, die gleichwohl höher liegen dürften als noch 2021.“

Rund 1500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen können von sofort an die Auszahlung ihres Erstattungsanspruch beantragen.

(peng/AFP/dpa)
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