Innenminister De Maizière Elektronische Fußfessel genügt nicht

Berlin (RPO). Die CDU rückt im Streit über die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht von ihrer Forderung nach einer Sicherungsunterbringung von Verbrechern ab. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) ging am Dienstag im ZDF-Morgenmagazin erneut auf Distanz zu Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwachen will.

Eine solche Fessel könne nützlich sein, "aber sie sagt ja nur, wo sich jemand aufhält, aber nicht, was er tut", sagte de Maizière.

De Maizière erklärte, eine elektronische Fußfessel sei eine Hilfe, aber kein Schutz gegen Menschen, die nach ihrer Haftverbüßung weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Deshalb brauche es eine strukturelle Lösung, wie sie die nachträgliche Sicherungsverwahrung bisher dargestellt habe. De Maizière sagte, eine Sicherungsunterbringung sei "kein Gefängnis und auch keine Psychiatrie".

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung für ungesetzlich erklärt. Die schwarz-gelbe Regierung muss eine andere Lösung finden. Bundesweit sind bereits 15 gefährliche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Dutzende weitere könnten folgen.

Forderungen aus Reihen von Polizei, CDU und CSU, Täter mit Namen, Foto und Adresse ins Netz zu stellen, wies de Maizière scharf zurück. Ein Internet-Pranger sei "kein gangbarer Weg" und fördere schlimmstenfalls Denunziation oder Lynchjustiz. Die derzeit kursierende Zahl von 80 in Frage kommenden Tätern könne er nicht bestätigen, sagte der Innenminister im Interview mit ZDF-Moderator Wulf Schmiese.

De Maizière warnte die Politik davor, das Thema Sicherungsverwahrung "zu instrumentalisieren". Es eigne sich nicht für Profildebatten. Gefordert sei eine konstruktive Debatte über ein kompliziertes Problem.

Kontroverse um Veröffentlichung von Aufenthaltsorten im Internet

Derweil erneuerte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, seinen Vorschlag, den Aufenthaltsort von freigelassenen Schwerverbrechern im Internet zu veröffentlichen. Die Bevölkerung habe ein Anrecht darauf, zu erfahren, wenn solche Täter in ihrer Umgebung lebten, sagte Wendt. Widerspruch erntete er vom Bundesinnenminister de Maizière. Ein solcher Internet-Pranger führe "in der Sache nicht weiter", denn er schütze die Bevölkerung nicht.

Ähnlich kritisch zum Internet-Pranger äußerte sich der Verfassungsrechtler Rupert Scholz (CDU). "So etwas würde mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht kollidieren, das durch die Verfassung geschützt ist. Und dieses Recht steht jedem Menschen zu - auch einem Kriminellen", sagte er. Würden Namen, Fotos und aktuelle Aufenthaltsorte der Täter im Netz veröffentlicht, sei dies eine klare Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre.

Auch der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) sprach sich gegen die Internet-Veröffentlichung personenbezogener Daten von Straftätern, die aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen werden, aus. Wenn ein Gericht die Sicherungsverwahrung aufgehoben habe, dann hätten die Entlassenen Persönlichkeits- und Schutzrechte. "Viel wichtiger ist, sie gar nicht erst freizulassen", fügte der CDU-Politiker hinzu.

(ddp/apd/born)
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