Elektronische Aufenthaltsüberwachung Fußfessel in NRW kaum im Einsatz

Düsseldorf · Nur sieben Straftäter werden in Nordrhein-Westfalen elektronisch überwacht. Bundesweit sind es 122. Warum das Instrument in NRW nur vergleichsweise selten zum Einsatz kommt, wirft Fragen auf.

 Ein Mann trägt eine elektronische Fußfessel (Archiv).

Ein Mann trägt eine elektronische Fußfessel (Archiv).

Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Julian Stratenschulte

Bundesweit werden derzeit 122 Personen mithilfe einer elektronischen Fußfessel überwacht, wie aus einer Auswertung des hessischen Justizministeriums (Stand 30. April) hervorgeht, die unserer Redaktion vorliegt. Das Justizministerium in Hessen erhebt die Zahlen, weil die bundesweite Fußfessel-Überwachungsstelle in einem Hochsicherheitsgefängnis im hessischen Weiterstadt angesiedelt ist.

Demnach werden derzeit in Bayern die meisten Personen mit einer elektronischen Fußfessel überwacht (30), gefolgt von den beiden ostdeutschen Bundesländern Sachsen (17) und Mecklenburg-Vorpommern (16). Es folgen Hessen (12), Baden-Württemberg (11), Nordrhein-Westfalen (7), Niedersachsen (6), Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit jeweils vier Fällen, Berlin, Schleswig-Holstein und Thüringen mit jeweils drei, Bremen und Rheinland-Pfalz mit zwei und schließlich Hamburg und das Saarland mit je einer Überwachungsanordnung.

Der NRW-Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Erich Rettinghaus, fragt sich, wieso in NRW vergleichsweise wenige Straftäter Fußfesseln tragen. „Gemessen an der Größe des Bundeslandes und der Zahl der Straftaten sind sieben Fälle nicht gerade viel – zumal ein vergleichbares Bundesland wie Bayern mehr als viermal so viele Fälle hat“, so Rettinghaus. Erstaunlich sei auch, dass selbst die vergleichsweise dünn besiedelten ostdeutschen Länder Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern deutlich mehr Fußfesselträger als NRW hätten. „Es muss geklärt werden, woran das liegt. Wichtig ist aber auch, dass die Fußfesseln einwandfrei funktionieren und Alarm schlagen, wenn ein Täter den Wirkungsbereich verlässt“, betonte der Polizeigewerkschafter.

Das hessische Justizministerium teilte auf Nachfrage mit, dass sich bislang noch kein sogenannter Proband der Maßnahme entziehen konnte. „Die bisherigen Fälle der gewaltsamen Entfernung der Fußfessel wurden aufgrund der Überwachung unmittelbar bemerkt“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Wiesbaden. Des Weiteren seien grundlegende Probleme mit der elektronischen Fußfessel nicht bekannt. Insgesamt wurden in Deutschland bislang 269 Personen auf diese Weise überwacht; bei den meisten handelte es sich um Gewalt- und Sexualstraftäter.

Die elektronische Fußfessel sendet mehrmals pro Minute ein GPS-Signal mit dem genauen Aufenthaltsort des Trägers an die Überwachungsstelle. Wird der vorgegebene Bewegungsspielraum verlassen, kontaktieren die Behörden den Träger in der Regel per Mobiltelefon. Obwohl die Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Fußfessel vergleichsweise selten anordnen, sind die NRW-Sicherheitsbehörden von ihrem Nutzen überzeugt.

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