Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
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Treffen der Innenminister in Hamburg Elektronische Fessel bei Sicherungsverwahrung

Hamburg (RPO). In der Diskussion über die Reform der Sicherungsverwahrung kommt die elektronische Fußfessel ins Gespräch. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) sagte am Freitag in Hamburg, nach zehn Jahren Erfahrung mit elektronischen Fußfesseln in seinem Land könne man "interessante Erkenntnisse ableiten".

Der Berliner Innensenator Erhart Körting (SPD) sagte, man müsse den Begriff der Sicherungsverwahrung überprüfen und ebenfalls prüfen, "dass dazu auch elektronische Maßnahmen gehören können". Körting nannte als Beispiel, man könne "Nachrichten bekommen, wenn etwa pädophile Täter sich in die Nähe von Spielplätzen bewegen".

Nachdem der Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) am 10. Mai die in Deutschland geltende Sicherungsverwahrung in einigen Punkten beanstandete, ist das Thema in der Diskussion. Sicherungsverwahrung kann von Gerichten verhängt werden, falls Straftäter auch für die Zeit nach ihrer Haftverbüßung als gefährlich eingeschätzt werden. Dabei geht es zum Beispiel um Sexualstraftäter.

Bayern will schnelle Neuregelung

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte das Urteil "völlig inakzeptabel". Er forderte eine schnelle gesetzliche Regelung. Das Urteil behandele "nur die Menschenrechte der Täter, nicht die der Opfer".

Bis 1998 war die Sicherungsverwahrung in Deutschland auf zehn Jahre begrenzt. Danach konnte sie jedoch rückwirkend auch für Altfälle verlängert werden. Das Bundesverfassungsgericht billigte vor Jahren diese rückwirkende Verlängerung, da es sich bei der Sicherungsverwahrung nicht um eine Strafe, sondern um eine vorbeugende Maßnahme zur Besserung handele.

Der Straßburger EGMR bewertete die Rechtsfrage anders: Die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung sei ein Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention.

(apd/nbe)
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