Eklat im Bundestag Gauland entschuldigt sich für Störer-Zwischenfall

Berlin · Die Aufregung und Empörung nach den Störaktionen von AFD-Gästen am Mittwoch auf den Fluren des Bundestages war groß. Am Freitagmorgen gab es eine Entschuldigung des AfD-Fraktionsvorsitzenden.

 Alexander Gauland am 18. November 2020 im Bundestag.

Alexander Gauland am 18. November 2020 im Bundestag.

Foto: AFP/TOBIAS SCHWARZ

Nach der Belästigung von Abgeordneten durch Besucher im Bundestag hat die CDU/CSU die AfD scharf attackiert. Seit die AfD im Bundestag sitze, gehe es ihr nur darum, diesen schlecht zu machen und die anderen Parteien „in den Dreck zu ziehen“, sagte ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer am Freitag in der Aktuellen Stunde des Bundestag. Das Bedrängen von Abgeordneten durch Besucher, die AfD-Abgeordnete eingeladen hatten, sei ein „Angriff auf das freie Mandat“ und auf die Demokratie, sagte der CDU-Politiker. „Da hört der Spaß wirklich auf.“

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte ebenfalls, die Vorfälle würden ordnungsrechtlich und strafrechtlich geprüft. "Was wir diese Woche erlebt haben, war kein Einzelfall, der zufällig passiert ist", betonte er. Vielmehr passe das Auftauchen der Störer "in das System, wie die AfD hier im Bundestag auftritt."

Der parlamentarische Geschäftsführer der 'FDP-Fraktion, Marco Buschmann, sagte, die "Unruhestifter" hätten "ein Klima der Bedrängung und Bedrohung" erzeugen wollen. Auch er zeigte sich überzeugt, dass die AfD vorab wusste, was die Störer vorhatten. "Glauben Sie ja nicht, dass wie uns das gefallen lassen", rief Buschmann en AfD-Abgeordneten zu.

Er kündigte an, die übrigen Fraktionen würden dazu "alle bestehenden rechtlichen Instrumente nutzen". Wenn das nicht reiche, "werden wir sie erweitern".

Dass die AfD das Infektionsschutzgesetz als „Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet und damit mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 gleichgesetzt habe, sei eine „bodenlose Unverschämtheit“, sagte Petra Pau (Linke). Wer so etwas sage, „der verharmlost den Faschismus und verhöhnt seine Opfer“. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, warf der AfD vor: „Sie wollen die Institutionen in den Schmutz ziehen, weil Sie sie hassen.“

Während der Bundestagsdebatte waren am Mittwoch auf den Fluren des Reichstagsgebäudes Abgeordnete von Besuchern bedrängt, belästigt, gefilmt und beleidigt worden. Dies passierte unter anderem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und dem FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. Aus einem Sicherheitsbericht der Bundestagspolizei geht hervor, dass die insgesamt vier Besucher von den drei AfD-Abgeordneten Udo Hemmelgarn, Petr Bystron und Hansjörg Müller eingeladen worden waren.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland sagte, das Verhalten der Gäste sei „unzivilisiert“ gewesen und gehöre sich nicht. „Dafür entschuldige ich mich als Fraktionsvorsitzender.“ Die Besucher hätten allerdings die Sicherheitskontrollen durchlaufen. „Wir konnten nicht damit rechnen, dass so etwas passiert.“

Wie die Deutsche Presse-Agentur zuvor aus Teilnehmerkreisen erfahren hatte, fasste die AfD-Fraktion am Morgen in einer Sondersitzung einen Beschluss, dass es ein Entschuldigungsschreiben an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) geben solle, das von den Abgeordneten Petr Bystron und Udo Hemmelgarn unterzeichnet werde. Die Gäste, die sich auffällig verhalten hätten, dürften künftig nicht mehr an Veranstaltungen der Fraktion im Bundestag teilnehmen.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag, kurz Bundestagspolizei, ist für den kleinsten Polizeibezirk Deutschlands zuständig. Sie ist verantwortlich für Sicherheit und Ordnung in allen Gebäuden, Räumlichkeiten und Grundstücken, die der Bundestagsverwaltung unterstehen - also etwa für den Reichstag, aber auch für die Gebäude mit den Abgeordnetenbüros. Auch Besuche ausländischer Delegationen beim Bundestag werden von ihr begleitet. Sie verfolgt zudem Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Die Aufsicht über diese Polizei hat der Bundestagspräsident, aktuell also Wolfgang Schäuble. Hintergrund der Konstruktion ist der Wunsch - nicht zuletzt aus der historischen Erfahrung heraus -, den Bundestag als Legislative vor Einflussnahme durch Exekutive und Judikative zu schützen und so die Gewaltenteilung zu garantieren. Die Polizeigewalt des Bundestagspräsidenten ist im Grundgesetz festgeschrieben. Staatsanwaltschaften und Richter können erst nach seiner Genehmigung im Parlamentsbereich tätig werden.

Bei der Bundestagspolizei arbeiten ungefähr 200 Beamtinnen und Beamte. Lange arbeiteten sie in Zivilkleidung, inzwischen hat die Bundestagspolizei eine eigene Uniform. Sie verfügt auch über eine Bewaffnung.

(felt/dpa)
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