CDU-interne Debatte Einwanderungsgesetz: Kauder contra Merkel

Berlin · In der Spitze der Union regt sich Widerstand gegen ein Einwanderungsgesetz. "Die Diskussion darüber befremdet mich ein wenig", sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU). Damit stellt er sich auch gegen Kanzlerin Angela Merkel.

 Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) stellt sich in der Debatte um ein Einwanderungsgesetz gegen Kanzlerin Angela Merkel.

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) stellt sich in der Debatte um ein Einwanderungsgesetz gegen Kanzlerin Angela Merkel.

Foto: dpa, gam tba vfd

Er stelle sich die Frage, was geändert werden solle, sagte Kauder am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin". Ein Einwanderungsgesetz stehe nicht im Koalitionsvertrag. "Das ist nicht die erste Aufgabe, die wir anpacken müssen", sagte Kauder.

Es kämen jährlich 400.000 Menschen nach Deutschland. Es müsse zunächst geschaut werden, welche Aufgaben diese übernehmen können. Er könne noch nicht erkennen, dass mehr Zuwanderung gebraucht werde, sagte Kauder.

Der CDU-Parteivorstand will am 14. September über ein Einwanderungsgesetz diskutieren und einen entsprechenden Antrag an den Parteitag beschließen. Hintergrund ist offenbar ein Kurswechsel von Parteichefin und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die sich in der parteiinternen Debatte auf die Seite der Befürworter eines Einwanderungsgesetzes geschlagen haben soll, das auch die SPD fordert.

Bislang ist die Zuwanderung durch viele einzelne gesetzliche Vorschriften geregelt. Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) hatte die Debatte über ein Einwanderungsgesetz zuvor gegen parteiinterne Kritik verteidigt.

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Foto: Köhlen, Stephan (TEPH)

In der Asyldebatte sprach sich Kauder für schnellere Verfahren aus. Auch die Verwaltungsgerichtsverfahren müssten beschleunigt werden, abgelehnte Asylbewerber müssten schneller abgeschoben werden. Jene, die keine Aussicht auf eine Anerkennung hätten, sollten in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben. Kauder signalisierte auch die Bereitschaft zu weiterer Unterstützung des Bundes. Das Geld, das dieser zur Verfügung stelle, müsse aber auch wirklich bei den Kommunen ankommen.

(AFP)
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