Bundesverfassungsgericht Einsatz militärischer Mittel im Inland erlaubt

Karlsruhe · Die Bundeswehr darf auch bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen militärische Mittel zur Abwehr von Gefahren einsetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

2011: Zeitenwende bei der Bundeswehr
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Foto: dapd

Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten.
Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes".

Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen". Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig.

Mit dem Beschluss korrigierte das Plenum aus beiden Senaten eine Entscheidung des Ersten Senats aus dem Jahr 2006. Damals hatte der Erste Senat einen Einsatz der Streitkräfte im Inland "mit spezifisch militärischen Waffen" generell ausgeschlossen.

Es ist erst die fünfte Plenarentscheidung des Verfassungsgerichts seit seiner Gründung.

(dpa)
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