Analyse zur Strafmündigkeit Eine Frage des Alters

Düsseldorf · Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Mülheim fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft, das Alter für die Strafmündigkeit herabzusetzen. Es ist ein altbekannter Vorstoß, der jedoch nicht sinnvoll ist.

In der Nähe dieses Spielplatzes wurde in Mülheim eine junge Frau von einer Gruppe Jugendlicher überfallen und sexuell missbraucht.

In der Nähe dieses Spielplatzes wurde in Mülheim eine junge Frau von einer Gruppe Jugendlicher überfallen und sexuell missbraucht.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, stellt dies die Justizbehörden vor besondere Herausforderungen. Teenager als Täter, das ist nicht nur für den normalen Menschenverstand schwer vorstellbar. Doch es gibt sie. Mutmaßlich gab es sie auch im Fall der Gruppenvergewaltigung in Mülheim. Dort sollen fünf Tatverdächtige, zwei 12- und drei 14-Jährige, eine 18-Jährige vergewaltigt haben. Einer der 14-Jährigen wurde am Montag in Haft genommen. Bei ihm bestehe Wiederholungsgefahr, teilte das Amtsgericht mit. Die übrigen Verdächtigen wurden an ihre Eltern übergeben. Der Fall hat Symbolkraft, diskutieren Polizei und Richter doch erneut über die Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen.