Bei Ein- und Rückreise Die unterschiedlichen Quarantäne-Regeln der Länder

Düsseldorf · Einige Bundesländer haben die Quarantänepflicht für Rückreisende aus EU-Staaten aufgehoben. Die Regelung hatte nach einer Gerichtsentscheidung in Niedersachen bereits gewackelt. Die Lockerung könnte deshalb für alle Bundesländer Konsequenzen haben.

 Die Quarantänepflicht hat schon gewackelt, bevor NRW sie als erstes Bundesland für Drittstaaten aufgehoben hat.

Die Quarantänepflicht hat schon gewackelt, bevor NRW sie als erstes Bundesland für Drittstaaten aufgehoben hat.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Wer nach Deutschland aus dem Ausland einreist, begibt sich für 14 Tage in Quarantäne. Auf diese klare Regel hatten sich Anfang April alle Bundesländer geeinigt und jeweils in eine entsprechende Verordnung gegossen. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachen und dem Saarland galt die Quarantänepflicht für Reisende, die aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien sowie Nordirland einreisten. Weitere Bundesländer wollen sich nach Angaben der NRW-Landesregierung der Lockerung anschließen. Die Quarantäne-Regelung hatte schon am Dienstag gewackelt – ein Anwalt aus Niedersachsen, der aus seinem Urlaubsdomizil in Schweden zurückgekehrt war, hatte gegen die Verordnung des Bundeslandes geklagt.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gab ihm Recht, die Regel sei zu pauschal. Obwohl die Entscheidung zunächst einmal nur das Bundesland betrifft, könnte das bei ähnlichen Klagen auch für andere Länder Konsequenzen haben. Denn die Verordnungen basieren auf einer gemeinsam mit der Bundesregierung entwickelten Musterverordnung. Nach ihr richten sich die jeweiligen Regelungen der Länder. Viele Formulierungen haben die Länder allerdings oftmals wörtlich übernommen.

Ein kleiner Unterschied zwischen den Verordnungen herrscht bei der Frage, wie lange man sich im Ausland aufhalten kann, bevor die Quarantäne Pflicht wird. In NRW sind es mehr als 72 Stunden. Damit hat das Land den Zeitraum breiter gefasst als in der Musterverordnung. „48 Stunden/mindestens mehrtägig“, so lautet der Mustertext. Die 48 Stunden-Regelung herrscht derzeit in Bundesländern wie Berlin, Bayern und Schleswig-Holstein.

Auch in Niedersachsen sind es 48 Stunden – unter der Voraussetzung, dass man keine Covid-19-Symptome aufweist. In Rheinland-Pfalz gelten wie in NRW die 72 Stunden, Hessen hat einen Mittelweg eingeschlagen: 48 Stunden für bestimmte Berufsgruppen wie Polizisten, Flugzeugbegleiter oder Diplomaten und 72 Stunden für alle anderen.

Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen gibt es ohnehin in jeder der Quarantäne-Verordnungen. Menschen etwa, deren Tätigkeit für die „Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens“ wesentlich ist, sind von der Quarantäne-Regelung ausgenommen. Gleiches gilt für viele Politiker und Menschen, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen. Aber auch für Personen, die „durch ihren Beruf oder ihre Ausbildung veranlasst in das Bundesgebiet einreisen“, heißt es in der NRW-Verordnung.

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