Ehemaliger Bundestagsabgeordneter Edathy legt Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungen ein

Hamburg · Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy geht weiter juristisch gegen die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Kinderpornographie-Ermittlungen vor. Sein Mandant habe Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, sagte Edathys Anwalt Christian Noll in einem Interview.

Das ist Sebastian Edathy
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Foto: dpa

Die Ermittler hätten "zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen", erklärte Noll dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Sie hätten "aus einem nicht strafbaren Verhalten, nämlich den viele Jahre zurückliegenden Bestellungen in Kanada, auf das aktuelle Vorliegen einer Straftat geschlossen".

Ein solcher Schluss sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig: "Die ergangenen Beschlüsse sind daher verfassungswidrig." Das Landgericht Hannover hatte Anfang April eine Beschwerde Edathys gegen die Durchsuchung seiner Büro- und Privaträume abgewiesen.

Zu den am Wochenende publik gewordenen Vorwürfen gegen Edathy wollte sich Noll nicht äußern. Der Sender NDR und die "Süddeutsche Zeitung" hatten unter Berufung auf den Abschlussbericht des Landeskriminalamts (LKA) berichtete, dass Edathy in mehreren Fällen strafbares kinderpornographisches Material über das Internet aufgerufen haben soll. Dabei handele es sich nicht um die bereits bekannten Bestellungen bei dem kanadischen Anbieter "Azovfilms", die als strafrechtlich irrelevant zu werten seien.

Zudem fanden die Ermittler demnach im Zuge der Durchsuchungen von Büros und Privaträumen des Verdächtigen auch eine CD mit 45 angeblich jugendpornographischen Videos sowie Hefte mit angeblich jugendpornographischen Bildern.

Edathy hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Internet Nacktaufnahmen Jugendlicher "im Grenzbereich" zur Kinderpornografie bestellt. Der SPD-Politiker legte im Februar sein Bundestagsmandat nieder, kurz bevor die Affäre publik wurde.

(AFP)
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