Düsseldorf Düsseldorfer Tabelle: mehr Geld für Kinder

Düsseldorf · Ab 1. August bekommen 3,2 Millionen junge Menschen bis zu 16 Euro mehr Unterhalt als bisher.

Düsseldorfer Tabelle: Die Änderungen im Detail
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Foto: Shutterstock.com/ sarah1810

Zum 1. August ändert sich die Düsseldorfer Tabelle - was für Millionen Menschen Auswirkungen hat. Die Tabelle regelt, wie viel Unterhalt diejenigen Kinder bekommen, die bei nur einem Elternteil aufwachsen. In Deutschland sind es 2,2 Millionen minderjährige Kinder; rund eine Million Volljährige haben Anspruch auf Unterhalt, wenn sie noch zur Schule gehen oder studieren.

Nach der neuen Tabelle, die gestern im Oberlandesgericht Düsseldorf vorgestellt wurde, haben Kinder von Alleinerziehenden Anspruch auf höheren Unterhalt. Die Bedarfssätze, die sich nach der Höhe des Einkommens des beitragspflichtigen Elternteils und nach dem Alter des Kindes richten, sind angehoben worden. So steigt der Mindestunterhalt eines Kinder in der ersten Altersstufe von 317 auf 328 Euro im Monat, in der zweiten von 364 auf 376 Euro und in der dritten von 426 auf 440 Euro. Volljährige haben nun mindestens einen Anspruch auf 504 Euro (vorher 488).

"Die Erhöhung ist positiv, aber längst überfällig", erklärt ein Sprecher des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Denn während 2010 die Unterhaltssätze zum letzten Mal angehoben worden seien, sei in der Zwischenzeit die Höhe des Selbstbehaltes - das Geld, das der zahlungspflichtige Elternteil von seinem Einkommen behalten darf- zweimal gestiegen.

Die neue Tabelle wird allerdings nur bis Ende 2015 Bestand haben. Im kommenden Jahr werden das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht. Damit ändert sich die Berechnungsgrundlage für den Unterhalt, der wohl wieder angehoben wird. Nach den Nullrunden der vergangenen Jahre holen die Scheidungskinder also auf.

(RP)
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