Abgeordneter steht unter Kinderpornografieverdacht Druck auf Tauss nimmt zu

Mainz (RPO). Die Vorwürfe gegen den unter Kinderpornografieverdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss sind offenbar schwerer als bislang bekannt. Wie das Fernsehmagazin "Report Mainz" am Dienstag unter Berufung auf die Anklage berichtete, sieht es die Behörde als erwiesen an, dass sich der früherer SPD-Politiker das illegale Material für den eigenen Gebrauch beschaffte. Die Staatsanwaltschaft lehnte auf Anfrage eine Stellungnahme dazu ab.

Das ist Jörg Tauss
7 Bilder

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Tauss wies die Vorwürfe laut dem Bericht erneut zurück und stellte die geringe Datenmenge des Materials heraus. Es habe sich bei den gefundenen Bildern und Videos lediglich um etwa 35 Megabyte gehandelt. Tauss sagte laut Vorabmitteilung: "Ich kenne das Material aber nicht einmal im Detail, da ich es in Briefmarkengröße und im Gegensatz zur Auffassung der Staatsanwaltschaft zum Zweck verwendete, mir einen Überblick über die Szene zu verschaffen, nicht aber zur sexuellen Befriedigung".

Fundorte sprechen für private Nutzung

Bei den gefundenen Dateien handelt es sich laut dem Magazin zufolge um Kinderpornografie mit Darstellungen von Oral- und Analverkehr sowie anderen sexuellen Vorgängen mit Kindern und Jugendlichen. Die Ermittler schätzten das Alter der Kinder in vielen Fällen auf sechs Jahre, in einem Fall sogar nur auf ein bis zwei Jahre. Laut Anklageschrift sprächen die Fundorte der sichergestellten drei DVDs und des Handys mit den verbotenen kinderpornografischen Dateien in Tauss' Berliner Wohnung für eine private Nutzung.

Tauss sagte dazu dem SWR-Magazin, es habe sich um seine Dienstwohnung gehandelt: "Welche Rückschlüsse die Auffindeorte zulassen, überlasse ich getrost ggf. einem Richter." Die Indizien seien "durchaus ambivalent". Für ein privates Interesse des Bundestagsabgeordneten an den Kinderpornos spreche auch die Tatsache, dass fast nur Bilder und Videos von männlichen Kindern und Jugendlichen gefunden wurden, berichtete das Magazin.

Über die Zulassung der Anklage muss das Landgericht Karlsruhe entscheiden.

(AP/can)
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