CSU-Politikerin Daniela Ludwig Neue Drogenbeauftragte will Dialog zur Cannabis-Teilfreigabe suchen

Berlin · Das Thema treibe viele Menschen um, sagte Daniela Ludwig am Dienstag bei der Präsentation des Drogen- und Suchtberichts 2019 in Berlin. Deswegen werde sie mit Befürwortern und Gegnern einer Teilfreigabe Gespräche suchen. Sie bekräftigte ihr „Nein“ zu harten Drogen.

 Bei der Vorstellung des Berichts in Berlin signalisierte Daniela Ludwig Offenheit für Gespräche zur Teilfreigabe von Cannabis.

Bei der Vorstellung des Berichts in Berlin signalisierte Daniela Ludwig Offenheit für Gespräche zur Teilfreigabe von Cannabis.

Foto: dpa/Gregor Fischer

Die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), zeigt sich offen für Gespräche über eine Teilfreigabe von Cannabis. Unter anderem wolle sie sich über die Erfahrungen Österreichs erkundigen, wo Kleinstmengen Cannabis für den Eigenbedarf mit einem speziellen Wert der Inhaltstoffe THC und CBD erlaubt sind.

Ludwig betonte, die gesellschaftliche Debatte entwickele sich permanent weiter. Das müsse die Politik aufgreifen. „Ich glaube nicht, dass es so bleibt, wie es ist“, sagte sie, stellte aber zugleich klar: „Cannabis ist nicht nur ein Kraut, sondern kann auch gefährlich sein.“ Unter anderem müsse gefragt werden, was bei einer etwaigen Veränderung der Gesetzeslage für den Gesundheitsschutz von Jugendlichen getan werden könne.

Zugleich bekräftigte Ludwig ihr „Nein“ zur Freigabe von Kleinstmengen bei harten Drogen wie Kokain oder Heroin. Eine solche Forderung sei „schlicht und ergreifend Blödsinn“, sagte sie.

Der Drogen- und Suchtbericht 2019 weist bei jungen Erwachsenen (18-25 Jahre) und bei Erwachsenen einen neuerlichen Anstieg beim Cannabis-Konsum aus. Zudem hat sich der THC-Gehalt, der die psychotrope Wirkung von Cannabis anzeigt, weltweit fast verdreifacht. So lag der Medianwert des THC-Gehalts des polizeilich sichergestellten Haschisch 1996 bei 4,9 Prozent, 2018 bereits bei 16,7 Prozent.

Cannabis ist die lateinische Bezeichnung für Hanf. Haschisch und Marihuana sind Rauschmittel, die aus speziellen Hanfpflanzen mit einem hohen THC-Gehalt gewonnen werden. Beide sind seit März 2017 in Deutschland als Arzneimittel auf ärztliche Verschreibung erlaubt, um Schmerzen oder Nebenwirkungen von Medikamenten zu lindern. Darüber hinaus ist der Besitz und Konsum verboten. Straffrei bleiben mitunter Kleinstmengen, die ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt sind.

(cka/epd)
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