An den Stadtdirektor Dortmunder OB gibt Amtsgeschäfte ab

Dortmund (RPO). Der Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) hat am Dienstag seine Amtsgeschäfte an den Stadtdirektor Siegfried Pogadl abgegeben. Sierau wolle damit "den nächsten Schritt auf dem Weg zu der von ihm gewünschten Wiederholungswahl" tun, teilte die Stadtverwaltung mit.

 Neuer SPD-OB Sierau: Juristisches Hickhack beenden.

Neuer SPD-OB Sierau: Juristisches Hickhack beenden.

Foto: ddp, ddp

Als Wahltermin hat Sierau bereits den 9. Mai - den Tag der Landtagswahl in NRW - vorgeschlagen. Der Politiker reagierte damit auf ein Schreiben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Dort hatte ein Bürger gegen den Ratsbeschluss über die Wiederholung der Oberbürgermeisterwahl geklagt.

Das Gericht teilte ihm mit, dass seine Klage "keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte", da er ein Privatmann und damit "kein Mitglied in einem Entscheidungsgremium der Stadt Dortmund" sei. Das Gericht forderte ihn deshalb dazu auf, seine Klage zurückzunehmen.

Nach Ansicht von Sierau bestehen damit ausreichende Klarheit und die notwendige Rechtssicherheit darüber, wie das Verwaltungsgericht die Frage der Zulässigkeit der Klage beurteilt. Der SPD-Politiker wird nun wieder Beigeordneter für Planung, Städtebau und Infrastruktur.

Am Montag hatte die Bezirksregierung Arnsberg noch erklärt, dass Sierau wegen der Klage gegen die OB-Wahl vorerst im Amt bleiben könne. Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts habe die Klage aufschiebende Wirkung, auch wenn der Privatmann vermutlich nicht klageberechtigt sei, hieß es.

Um den Ausgang der Kommunalwahlen vom 30. August gibt es seit Wochen in Dortmund Streit, weil nur einen Tag nach den Wahlen ein Finanzloch in Millionenhöhe bekanntgeworden und eine Haushaltssperre verkündet worden war. Gegen die Wahlen waren mehr als 350 Einsprüche eingegangen. Der Dortmunder Stadtrat hatte am 10. Dezember mehrheitlich beschlossen, die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen wiederholen zu lassen.

Gegen den Beschluss des Stadtrates liegen mittlerweile mehr als ein Dutzend Klagen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vor. Davon richtet sich allerdings nur eine Klage gegen eine Wiederholung der OB-Wahl, die übrigen wenden sich gegen eine Neuauflage der Wahl zum Stadtrat beziehungsweise zu den Bezirksvertretungen.

Nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg hat der Ratsbeschluss auf Wiederholung der OB-Wahl aufgrund des rechtlichen Hinweises des Verwaltungsgerichts nun Rechtskraft. Innerhalb von vier Monaten könne deshalb nun die Neuauflage der OB-Wahl stattfinden, sagte ein Sprecher der Bezirksregierung. Der Ratsbeschluss zu einer Wiederholung der Wahlen zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen sei dagegen noch nicht rechtskräftig, da Mitglieder dieser Kommunalparlamente gegen die Entscheidung des Stadtrates geklagt hätten.

(DDP/csr)
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