Thüringens Ex-Wirtschaftsminister Doppelbezüge: Machnig muss 150.000 Euro zurückzahlen

Erfurt · Thüringens Ex-Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) muss einen sechsstelligen Betrag an die Landeskasse zurückzahlen. Ein Rückforderungsbescheid der Landesfinanzdirektion sei am Donnerstag an die Anwälte von Machnig gegangen, sagte ein Sprecher des Thüringer Finanzministeriums in Erfurt.

 Thüringens Ex-Wirtschaftsminister Matthias Machnig soll 150.000 Euro an Doppelbezügen zurückzahlen.

Thüringens Ex-Wirtschaftsminister Matthias Machnig soll 150.000 Euro an Doppelbezügen zurückzahlen.

Foto: dpa, Kay Nietfeld

Seit Monaten war geprüft worden, ob Machnig zu Unrecht gleichzeitig Ministergehalt und Versorgungsbezüge aus seiner Zeit als Staatssekretär im Bundesumweltministerium erhalten hatte. Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen es 150.000 Euro sein.

Machnig, der zeitweise als möglicher SPD-Ministerpräsidentenkandidat für die Landtagswahl 2014 gehandelt wurde, war Ende November als Thüringer Wirtschaftsminister zurückgetreten. Seit Dezember arbeitet er für die Bundes-SPD. Er soll den Europawahlkampf der SPD im kommenden Jahr managen.

Das Finanzministerium wollte sich zur Höhe der Rückforderung nicht äußern. Es verwies darauf, dass Machnig nun vier Wochen Zeit habe, das Geld zurückzuzahlen oder gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und später gegebenenfalls dagegen zu klagen. Machnigs Anwälte hatten in der ersten Dezemberhälfte bereits eine Stellungnahme abgegeben. Diese hat die Landesfinanzdirektion jedoch nicht zur Rücknahme der Forderung veranlasst. Nach Medienberichten sollen die Anwälte des Ex-Ministers der Rückforderung widersprochen haben.

Der ehemalige Minister hatte immer wieder erklärt, dass die Finanzbehörden von Bund und Land im Informationsaustausch gewesen seien und er davon habe ausgehen müssen, dass "Bundes- und Landesfinanzdirektion den notwendigen Abgleich zur Berechnung meiner Ansprüche vornehmen". 130.000 Euro aus Bundesbezügen deponierte Machnig vor einigen Wochen bis zu einer endgültigen Klärung auf einem Treuhandkonto.

(dpa)
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