Streit um Registermodernisierungsgesetz Neue Angst vorm gläsernen Bürger

Berlin · Mit dem neuen Registermodernisierungsgesetz soll die öffentliche Verwaltung entlastet werden. Es sieht vor, dass jedem Bürger eine zentrale Kennnummer zugeteilt wird. Datenschützer sind entsetzt und wollen das Gesetz in letzter Minute verhindern.

 Mit einem neuen Gesetz soll die öffentliche Verwaltung moderner und digitaler werden. Doch es gibt erhebliche Bedenken.

Mit einem neuen Gesetz soll die öffentliche Verwaltung moderner und digitaler werden. Doch es gibt erhebliche Bedenken.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Ausgerechnet das Gesetz, das die Bürokratie in Deutschland entschlacken und in die Zukunft führen soll, könnte bürokratischer nicht klingen: Registermodernisierungsgesetz. Die Bundesregierung will damit den Austausch von Daten zwischen verschiedenen Behörden erleichtern. Dafür soll die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) zu einer bundesweit einheitlichen Personenkennzahl ausgeweitet werden. Diese soll es Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung erleichtern, auf Daten zu einer Person bei einer anderen Behörden zuzugreifen - und damit bestenfalls Behördengänge beschleunigen. An diesen Donnerstagabend soll das Gesetz im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden.

Die Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU), sieht darin einen „ganz wichtigen Meilenstein für digitale Verwaltungsleistungen in Deutschland“. Datenschützer hingegen wollen das Gesetz in seiner jetzigen Form auf den letzten Metern verhindern.

Denn aus Sicht der Kritiker birgt das Gesetz, das im Bundesinnenministerium entworfen wurde, die Gefahr des gläsernen Bürgers. Ohne viel Aufwand könne sich der Staat ein detaillliertes, aufschlussreiches Bild einer Person verschaffen, so ein zentrales Argument der Gesetzesgegner. Besonders die Verwendung der Steuer-ID wird dabei kritisiert. Nach Auffassung von Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), wäre diese sogar verfassungswidrig. „Es ist kein ausreichender Schutz vor Missbrauch des Systems geplant. Dadurch wird der besonders geschützte geistige Innenraum der Bürgerinnen und Bürger gefährdet“, sagte Kelber unserer Redaktion.

Konkret sieht das Gesetz in seiner jetzigen Form vor, Informationen aus 56 staatlichen Datenbanken und Registern miteinander zu verbinden. Dazu zählen etwa das Melderegister, das Ausländerzentralregister, bestimmte Dateien der Rentenversicherung, das nationale Waffenregister, das Insolvenzregister sowie das Versichertenverzeichnis der Krankenkassen. In all diesen Registern soll gemäß dem Gesetzesvorhaben künftig die Steuer-ID gespeichert werden. Damit der vereinfachte Zugriff jedoch möglich wird, müsste die betroffene Person noch zustimmen. Jeder Bürger soll zudem einsehen können, welche Behörde welche Daten austauscht.

Den Kritikern reicht dies jedoch nicht aus. Kelber spricht sich dafür auch, anstelle der Nutzung der Steuer-ID als bundesweite Kennung bereichsspezifische Kennziffern zu nutzen. Der Alternativvorschlag sieht vor, dass verschiedene Datenregister jeweils eigene Personenkennziffern erhalten würden. Eine dritte Schnittstelle würde dann den Datenaustausch etwa zwischen zwei Behörden ermöglichen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht darin eine „moderne Alternative“. „Ich hoffe, dass der Gesetzgeber noch einmal Änderungen am Registermodernisierungsgesetz vornimmt. Ansonsten bin ich sehr sicher, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landet“, sagte Kelber.

Die Innenausschuss-Vorsitzende Lindholz hingegen beruft sich auf den Nationalen Normenkontrollrat. Dieser bewertete das Gesetzesvorhaben in einer Stellungnahme von Mitte Dezember 2020 nicht nur als verfassungskonform, sondern sieht dessen Umsetzung sogar als verfassungsrechtlich geboten an.“Ein Personenkennzeichen ist zwingende erforderlich, um e-government überhaupt zu ermöglichen“, sagte Lindholz unserer Redaktion. Man habe sich bewusst gegen ein System bereichsspezifischer Kennzeichen entschieden. „Eine Datenzusammenführung auf Knopfdruck wird es mit diesem Gesetz nicht geben, sondern wir erschweren im Gegenteil genau das indem wir hohe Hürden setzen“, betonte die CSU-Politikerin. Eine widerrechtliche Nutzung der Steuer-ID erfülle einen Straftatbestand und könne mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Einhaltung werde „durch vielfältige Schutz- und Kontrollmechanismen“ gewährleistet, so Lindholz.

Laut Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, ist „der Aufholbedarf im Bereich E-Government ist enorm“. Jedoch kritisiert der Innenpolitiker das Vorgehen der Bundesregierung, die sich „einmal mehr lernresistent“ zeige. „Obwohl vor Monaten auf die erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken hingewiesen und grundrechtsschonende Alternativen aufgezeigt wurden, hält sie unbeirrt an der Steuer-ID als verwaltungsübergreifendem Identifier fest. Hierfür fehlt uns jedes Verständnis“, sagte von Notz. „Durch ihr Vorgehen riskiert die Bundesregierung, dass auch das nächste, zentrale IT-Großprojekt in einigen Jahren vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird.“ Mit Blick auf die abschließendn Gesetzeslesung heute Abend sagte der Grünen-Politiker: „Mit Nachdruck fordere ich die Bundesregierung noch einmal dazu auf, noch in letzter Sekunde umzuschwenken und die schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken endlich ernst zu nehmen.“

Der Vorsitzende des Ausschusses Digitale Agenda, Manuel Höferlin (FDP), zeigte sich skeptisch bei der zentralen Nutzung der Steuer-ID. Dass man in den Verwaltungen künftig mit nur einer Kennziffer auf teilweise hochsensible Bürgerdaten zugreifen können soll, hinterlasse bei ihm ein „ungutes Bauchgefühl“. „Der Weg zum gläsernen Bürger rückt dadurch zumindest ein ganzes Stück näher“, sagte der FDP-Politiker. Auch er geht davon aus, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgesetz landen wird. „Wenn das geschieht, hat die Bundesregierung mit der im Eiltempo vorangetriebenen vermeintlich bequemen Steuer-ID-Lösung die Verwaltungsmodernisierung sogar noch ausgebremst“, so Höferlin.

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