Verletzung des Dienstgeheimnisses Polizei ermittelt gegen AfD-Vorstandsmitglied

Hannover · Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ein Ermittlungsverfahren gegen AfD-Bundesschatzmeister Bodo Suhren eingeleitet. Der Polizist soll geheime Informationen an andere Parteimitglieder verschickt haben.

 T-Shirts mit dem Aufdruck der Partei. (Symbolbild)

T-Shirts mit dem Aufdruck der Partei. (Symbolbild)

Foto: dpa, jst uk tba

Die Ermittlungen seien eingeleitet worden, "weil aufgrund von E-Mails des Beschuldigten aus Anfang 2016 der Verdacht entstand, er hätte Informationen aus dienstlichen Berichten, die als Verschlusssache gekennzeichnet sind, an andere Mitglieder der Partei versandt", erklärte die Behörde am Mittwoch. Dabei gehe es "insbesondere um zum damaligen Zeitpunkt noch geheime Flüchtlingszahlen".

Weiter hieß es, Büro- und Wohnräume Suhrens, der Verwaltungsbeamter bei der Polizeidirektion in Osnabrück ist, seien durchsucht worden. Dabei wurden demnach "Beweismittel gesichert und mitgenommen". Die Datenträger sollten nun ausgewertet werden. "Zum jetzigen Zeitpunkt ist völlig unklar, ob sich der zurzeit vage Anfangsverdacht einer Straftat verdichten wird", erklärte die Staatsanwaltschaft.

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hatte am Dienstag über die Vorwürfe berichtet. Unter anderem hieß es, Suhren habe aus einer Lagemeldung der niedersächsischen Polizei stammende interne Flüchtlingszahlen aus Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet. In einer E-Mail an seinen Parteikollegen Armin Paul Hampel hieß es demnach: "Fast eine halbe Million in knapp zwei Monaten - ein Hoch auf Merkel."

Suhren teilte laut NDR dazu mit, die Informationen seien im Internet öffentlich zugänglich und in Zeitungsartikeln veröffentlicht gewesen. Daher handele es sich nicht um die Weitergabe von Dienstgeheimnissen. Auf NDR-Nachfrage habe der AfD-Politiker aber zunächst keine konkreten öffentlich zugänglichen Fundstellen nennen können.

Das niedersächsische Innenministerium teilte laut NDR mit, der Lagebericht sei "als nur für den Dienstgebrauch eingestuft" gewesen. Die mögliche Weitergabe eingestuften Materials an Unbefugte werde seitens der Landespolizei "ausdrücklich missbilligt" und müsse "disziplinarrechtlich überprüft werden". Es müsse zudem "geprüft werden, inwieweit hier der Anfangsverdacht einer Straftat besteht".

(veke)
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