Arbeitslosengeld II und Schutz zum Kindervermögen Die wichtigsten Änderungen an Hartz IV

Berlin (rpo). Nachbesserungen der umstrittenen Arbeitsmarktreform Hartz IV hat der Bundestag am Freitag beschlossen. Die Korrekturen sollen einen unbürokratischen Übergang zum neuen Arbeitslosengeld II sicher stellten und den Schutz von Kindervermögen verbessern.

Eine Koalitionsrunde hatte sich nach Protesten im August auf die Nachbesserungen verständigt. Im Einzelnen beinhalten die Änderungen folgende Regelungen:

Freibetrag für Kinder

Künftig wird für alle in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder ein Freibetrag von 4.100 Euro gewährt. Dies bedeutet, dass jedes zu berücksichtigende Vermögen, sei es eine Ausbildungsversicherung oder Spargeld, bis zu dieser Höhe bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II geschützt ist. Bislang sah das Gesetz einen Freibetrag für Kinder unter 15 Jahren von 750 Euro und für ältere Kinder von 4.100 Euro vor.

Auszahlungstermin des Arbeitslosengeldes II

Das erste Arbeitslosengeld II wird zum 1. Januar 2005 ausgezahlt, unabhängig davon, ob die Betroffenen im Dezember noch Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bekommen haben. Arbeitslosenhilfe wird zum Ende des Monats und das neue Arbeitslosengeld II generell am Anfang des Monats ausgezahlt.

Derjenige, der in Rente geht oder eine Beschäftigung aufnimmt, bekommt das Arbeitslosengeld II auch noch, wenn die erste Zahlung der Rente oder des Lohnes am Monatsende liegt.

(ap)
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