Bundesratsbeschlüsse Die unendliche Geschichte über die Reform des Ehrenamts

Berlin · Die Länder und die Unionsfraktion im Bundestag wollen die seit vielen Jahren geplanten Verbesserungen für Ehrenamtler nun bis Jahresende endlich durchboxen. Der Bundesrat billigte zudem den höheren CO2-Preis, die Drei-Milliarden-Finanzspritze des Bundes für Krankenhäuser und weitere Gesetze.

 NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU, links) und der neue Chef des Bundesrats, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Freitag in der Länderkammer in Berlin.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU, links) und der neue Chef des Bundesrats, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Freitag in der Länderkammer in Berlin.

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD bereits 2018 vorgenommen, die Bedingungen für das Ehrenamt verbessern, doch die Betroffenen warten seither vergeblich darauf. Am Freitag nun erhöhten die Länder den Druck auf Bundesregierung und Bundestag, hier endlich voranzukommen. Der Bundesrat beantragte, die Verbesserungen für Ehrenamtler in das Jahressteuergesetz 2020 aufzunehmen, das der Bundestag bis zum Jahreswechsel verabschieden soll. Auch die Union macht innerhalb der Koalition Druck: Sie will das Thema nun ebenfalls im Rahmen des Jahressteuergesetzes abschließend regeln.

Der Ball liegt damit zunächst wieder bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Er könnte dem Kabinett auch kurzfristig noch einen Gesetzentwurf zur Reform des Ehrenamts vorlegen, der dem Vernehmen nach längst fertiggestellt ist. Welche Entscheidungswege die Koalition am Ende wählt, ist für die Betroffenen jedoch einerlei. Klar ist mit dem Antrag der Länderkammer vom Freitag, dass die seit Jahren geplanten Verbesserungen bis Ende 2020 endlich beschlossen werden dürften. „Wir fordern seit Monaten den Bundesfinanzminister auf, das Ehrenamtsgesetz vorzulegen. Da das bisher nicht passiert ist, werden wir unsere Forderungen zum Ehrenamt im Jahressteuergesetz geltend machen“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann.

Denn über die Details sind sich Bund und Länder im Grunde längst einig: Die so genannte Ehrenamtspauschale etwa für Schriftführer und Kassenwarte in gemeinnützigen Vereinen soll von 720 auf 840 Euro jährlich angehoben werden. Auch der steuerliche Freibetrag für Übungsleiter wie Trainer oder Ausbilder etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr soll von 2400 auf 3000 Euro im Jahr erhöht werden. Zudem soll klargestellt werden, dass Vergünstigungen durch die so genannte Ehrenamtskarte wie etwa ermäßigte Eintritte in Museen steuerfrei bleiben.

Strittig ist allerdings, wie der Gesetzgeber nach dem so genannten Attac-Urteil mit gemeinnützigen Vereinen umgehen soll, die sich politisch betätigen. Der Bundesfinanzhof hatte dem globalisierungskritischen Verein 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil die Ziele von Attac für sich stünden und nicht den gemeinnützigen Zweck der politischen Bildung erfüllten. Spenden an die Organisation sind daher nicht mehr steuerlich absetzbar, wogegen Attac weiterhin klagt. Der Bundesrat hat der Regierung nun in seinem Antrag vom Freitag Formulierungen zur Lösung dieses Problems vorgelegt. Demnach soll eine gesetzliche Regelung klarstellen, in welchem Maß sich ein gemeinnütziger Verein künftig politisch betätigen darf.

Der Bundesrat billigte zudem mehrere Gesetze, mit denen Deutschland gegen den Klimawandel ankämpfen will. So soll ab 2021 für neue Autos mit hohem Spritverbrauch die Kfz-Steuer steigen. Die Steuer wird künftig stärker daran ausgerichtet, wie viel CO2 ein Fahrzeug ausstößt. Zur Reform gehört auch, dass die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wird. Mieter und Wohnungseigentümer haben künftig einen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektroautos. Der Bundesrat billigte auch einen höheren CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden ab 2021. Damit startet der Emissionshandel nun mit einem CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne. Die schwarz-rote Koalition wollte eigentlich mit zehn Euro anfangen, auf Druck der Grünen hatte sich aber der Vermittlungsausschuss Ende 2019 auf die Erhöhung geeinigt.

Die knapp 2000 Kliniken in Deutschland sollen zudem für wichtige Investitionen drei Milliarden Euro vom Bund bekommen. Eine leichte Entscheidung für die Länderkammer: Die Kliniken werden von den Ländern betrieben, die Geldspritze kommt aber vom Bund.

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