Freie Tage, Homeoffice, Steuern Was im Lockdown im Arbeitsleben noch erlaubt ist

Düsseldorf · Vorzeitiger Start in die Winterferien an den Schulen? In Corona-Zeiten sollten Arbeitnehmer ihre Rechte kennen. Sie können freie Tage beanspruchen, um sich um die Kinder zu kümmern. Material für das Homeoffice kann von der Steuer abgezogen werden.

 Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) fordert ein Recht auf  Homeoffice.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) fordert ein Recht auf Homeoffice.

Foto: dpa/Kay Nietfeld


Die Weihnachtsferien starten dieses Jahr schon am 21. 12. und damit zwei Werktage vorzeitig, inklusive Wochenende davor sogar vier Tage früher. Der Bund fordert seit Wochen alle Firmen auf, möglichst viele Beschäftigte ins Homeoffice zu schicken. Wir erklären, wie die Rechtslage ist.

Darf ich zu Homeoffice gezwungen werden? Bundesarbeitsminister und Politologe Hubertus Heil (SPD), meint, Homeoffice dürfe nur in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt werden. Der Düsseldorfer Anwalt Julius Reiter sagt dagegen, es gehöre zum Direktionsrecht eines Unternehmens, Beschäftigte aus Gründen des Infektionsschutzes zeitweise nach Hause zu schicken. Notfalls müsse es eine Änderungskündigung geben. Langfristige Heimarbeit sei aber nur bei Zustimmung beider Seiten möglich.

Gibt es ein Recht auf Homeoffice, wenn Kinder wegen der vorzeitigen Ferien betreut werden müssen?
Zum Glück hat das NRW-Kultusministerium sowieso eine Notbetreuung angekündigt. Ansonsten betont der Viersener Anwalt Sebastian Schröder, dass niemand zur Anwesenheit in einer Firma gezwungen werden kann, wenn die Kinder zu Hause sein müssen und man keinen Betreuer hat. „Dann muss eine Firma Homeoffice anbieten.“ Eine andere Lösung würde kein Arbeitsgericht akzeptieren. Schröder und auch Reiter meinen, dass es außerdem einen Anspruch auf unbezahlte Tage gibt, um Kinder zu betreuen.

Muss der Chef mein Homeoffice ausstatten? Das hängt von den Betriebsvereinbarungen ab. Die Unternehmen sprechen in der Regel von „mobilem Arbeiten“, weil sie dann ein Büro zu Hause nicht komplett finanzieren müssen. Bei mobiler Arbeit gilt es als ausreichend, wenn die Firma Smartphone, Laptop oder auch Papier bezahlt.Wird dagegen ein „richtiger Arbeitsplatz“ zu Hause eingerichtet, muss der Chef mehr Geld ausgeben.

Bezahlt der Fiskus das Homeoffice mit? Materialkosten für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden können gerade im Jahr 2020 relativ gut von der Steuer abgesetzt werden. Das kann auch der Kauf eines Monitors oder Druckers sein, obwohl es besser ist, wenn der Arbeitgeber solche Kosten direkt trägt. Ein echtes Arbeitszimmer können Arbeitnehmer aber nur von der Steuer absetzen, wenn es ein abgeschlossener Raum ist. Der Bund der Steuerzahler schlägt vor, dass Arbeitnehmer etwa für eine Arbeitsecke in der Küche wenigstens eine kleine Homeoffice-Pauschale von 100 Euro absetzen können dürfen, doch die Politik zögert bisher mit einer solchen Entscheidung.

Bin ich im Homeoffice versichert? Sofern ein Arbeitnehmer für die Firma aktiv war, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Das muss aber im Zweifelsfall bewiesen werden, so Schröder.

Sind interne Videokonferenzen Pflicht? Ja. Wenn ein solcher Termin festgelegt wird und der Arbeitgeber die entsprechenden Geräte zur Verfügung stellt, gilt die Konferenz als Pflicht“, sagt Schröder. Reiter ergänzt: „Der Arbeitnehmer ist dann ja zu Hause im Dienst. Also muss er innerhalb des Unternehmens kommunizieren.“

Gibt es feste Arbeitszeiten im Homeoffice? Das kommt drauf an. Sofern es im Unternehmen generell keine festen Arbeitszeiten gibt, kann der Beschäftigte Beginn und Ende seiner Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Regeln frei einteilen. Bundesarbeitsminister Heil fordert allerdings, dass gesetzlich geregelt werden soll, dass Arbeitnehmer im Homeoffice nicht andauernd tätig sein müssen: „Wir wollen keine völlige Entgrenzung von Arbeit und Privatleben“, so Heil. Er meint, dass Vorgesetzte nicht erwarten können, dass  Mitarbeiter noch um 22 Uhr auf Mails antworten.