Entscheid des Bundesverfassungsgericht Die Folgen des Euro-Urteils

Karlsruhe (RP). Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von fünf Professoren abgewiesen und so den Weg für die Rettung Griechenlands und anderer Länder freigemacht. Es stärkt etwas die Rechte des Parlaments – und macht die umstrittenen Eurobonds unmöglich.

Die Euro-Rettungsversuche im Überblick
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Karlsruhe (RP). Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von fünf Professoren abgewiesen und so den Weg für die Rettung Griechenlands und anderer Länder freigemacht. Es stärkt etwas die Rechte des Parlaments — und macht die umstrittenen Eurobonds unmöglich.

Die Kläger zeigten sich enttäuscht: "Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Bedürftigen in unserem Land", sagte der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, nachdem das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch die Beschwerden gegen die Euro-Rettung verworfen hatte. Schachtschneider gehörte zu der Professoren-Gruppe, die vergeblich gegen das erste Rettungspaket für Griechenland und den Euro-Rettungschirm EFSF geklagt hatte.

"Was soll der Bürger mit einem Gericht, das ihm keinen Schutz gibt?", so Schachtschneider. Das hat womöglich einer der acht Verfassungsrichter des Zweiten Senats, die das Urteil fällten, ähnlich gesehen: Die Entscheidung erging mit sieben zu eins Stimmen.

Warum beschneiden die Rettungspakete nicht das Budgetrecht?

Das Verfassungsgericht hält die Rettunsgpakete für zulässig und begründet das so: "Keiner begründet einen Automatismus, durch den sich der Deutsche Bundestag seines Budgetrechts entäußern würde." Darauf hatte der Hauptvorwurf der Kläger gezielt. Sie hatten argumentiert, die Bundesregierung habe dem Bundestag das Budgetrecht (sein in Artikel 110 zugesichertes Königsrecht) genommen.

Denn die beiden, im Mai 2010 durch das Parlament gepeitschten Rettungspakete ermächtigten die Regierung, gewaltige Garantien zu übernehmen. Seitdem bürgt Deutschland für 22 Milliarden Euro im Rahmen der Griechenland-Hilfe und für bis zu 148 Milliarden Euro im Rahmen des Rettungsschirms EFSF, den bislang Irland und Portugal brauchen. Würden die Bürgschaften im Ernstfall auf einen Streich gezogen, wäre die Hälfte des Bundeshaushaltes gebunden.

Doch die Richter betonen, dass es für die verfassungsrechtliche Bewertung gar nicht darauf ankomme, wie hoch die Lasten im Verhältnis zum Bundeshaushalt sind, sondern wie der Gesetzgeber die Belastung beurteilt. "Die Einschätzung des Gesetzgebers, die Ermächtigung sei hinnehmbar, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden." Mit anderen Worten: Wenn der Bundestag die Rettungspakete für tragbar hält und damit selbst seine Spielräume beschneidet, übt er nur sein Budgetrecht aus, so dass das Verfassungsgericht nicht einschreiten muss. Zumal die Garantien für die klammen Staaten mit Sparauflagen versehen und begrenzt seien.

Setzt das Verfassungsgericht eine Obergrenze für weitere Hilfen?

Nein. Es überlässt es der Einschätzung des Gesetzgebers, wie viele Lasten Deutschland maximal tragen kann. Hinsichtlich der Abschätzung der Tragfähigkeit des Bundeshaushaltes komme dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zu, der vom Verfassungsgericht zu respektieren ist, so die Richter. "Hier kann sich das Bundesverfassungsgericht nicht mit eigener Sachkompetenz an die Stelle der Gesetzgebungskörperschaft setzen." Kurz: Die höchsten Richter wollen sich nicht zum Ersatz-Gesetzgeber aufschwingen.

Was heißt das Urteil für die Ausweitung des Rettungsschirms?

Ende September berät der Bundestag über die Ausweitung des Rettungsschirms ESFS, den die Kanzlerin zusammen mit anderen Regierungschefs auf dem jüngsten EU-Gipfel bereits beschlossen hatte. Auch hierfür macht das Gericht der Regierung kaum Vorgaben. Das erklärt auch die erleichterte Reaktion der Kanzlerin und des Finanzmarktes. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils legte der Euro auf 1,41 Dollar zu.

Stärkt das Urteil das Parlament?

Etwas. Als kleinen Erfolg verbuchen die Kläger, dass das Gericht das Parlament beim Vollzug von Rettungspaketen stärkt. Das Gericht verlangt, dass die Regierung künftig die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages einholen muss, wenn ein Land Hilfen aus dem Rettungsfonds in Anspruch nehmen will. Bislang musste die Regierung nur "Einvernehmen" mit dem Ausschuss herstellen. Manche Abgeordnete hatten gehofft, dass das Gericht sogar vorschreibt, dass der Bundestag selbst über jede Überweisung abstimmen muss. Das tat das Gericht nicht und erschwerte damit der Regierung das Rettungsgeschäft nicht weiter. Im Bundestag wäre ein Zustimmung für die Bundesregierung schwieriger zu erreichen als bei den Fachleuten im Ausschuss.

Verbietet das Gericht Eurobonds oder eine Transferunion?

Faktisch ja. Zwar fällt im Richter-Spruch nirgendwo das Wort "Eurobonds", worunter gemeinsam aufgenomme Kredite aller Euro-Staaten zu verstehen sind. Doch das Gericht, das der Regierung ansonsten viel Spielraum lässt, hat ein Stoppschild aufgestellt: "Der Bundestag darf seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure übertragen." Insbesondere dürfe er sich nicht, und zwar auch nicht per Gesetz, einem Mechanismus ausliefern, der zu nicht überschaubaren Haushaltsbelastungen führe. Genau das würde aber geschehen, wenn sich die Euro-Staaten auf unbestimmte Zeit verpflichten, Staatsanleihen gemeinsam herauszugeben. Auch die dauerhafte Subventionierung von schwachen Ländern durch starke (Transferunion), ist damit kaum noch möglich. So weit muss es vielleicht gar nicht kommen, wenn Schuldenmachen schwerer wird. Das Europa-Parlament einigte sich am Dienstag auf einen schärferen Stabilitätspakt.

(RP)
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