Kommentar Die ewige Pendlerpauschale

Düsseldorf (RP). Jetzt ist sie also wieder vollumfänglich hergestellt, unsere gute alte Pendlerpauschale. Die große Koalition hat die Abschaffung dieser von rund 16 Millionen Pendlern genutzten steuerlichen Abzugsmöglichkeit so dilettantisch ins Werk gesetzt, dass sie sich über das höchstrichterliche Urteil nicht wundern muss.

Pendlerpauschale - das Urteil in Fakten
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Foto: AP

Eine Härtefallregelung für mehr als die Hälfte der Betroffenen ist eben keine Ausnahme mehr. Die Richter sahen darin zu Recht eine Ungleichbehandlung der Steuerzahler.

Doch das Gericht hält nicht nur die alte, jetzt wieder geltende Regelung für verfassungsgemäß. Die Mehrheit in Bundestag und Bundesrat kann durchaus die komplette Abschaffung beschließen. Sie darf dann aber keine so großzügigen Ausnahmeregelungen mehr zulassen. Die jetzige Koalition in Berlin hat dazu keine Kraft, und deshalb wird es bei diesem Steuervorteil bleiben.

Gerechtfertigt ist dieser nicht. Denn jeder ist frei sowohl in der Wahl seines Wohnorts als auch seiner Arbeitsstelle. Ein Härtefall tritt nur ein, wenn einer der Ehepartner an einem anderen Orten arbeitet. Dafür könnten Ausnahmen geschaffen werden.

Konjunkturell dürfte die Rückzahlung tatsächlich etwas wirken. Einen entscheidenden Impuls aber wird sie nicht setzen. Dafür ist ein einfaches Steuerrecht wieder in weite Ferne gerückt. Schade.

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