Union und SPD einigen sich auf Plus Diäten, Pauschalen, Pensionen: Das verdienen unsere Politiker

Berlin · Diätensteigerungen für Bundestagsabgeordnete verursachen regelmäßig öffentliche Debatten. Die Koalition aus Union und SPD genehmigte sich nun automatische Erhöhungen. Doch neben den Diäten gibt es weitere, finanzielle Vorzüge für die Volksvertreter. Wie versorgt sind unsere Parlamentarier?

Diäten, Kostenpauschalen, Pensionen: Das kassieren unsere Politiker
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Foto: dpa, Tobias Kleinschmidt

Union und SPD haben sich im Zusammenhang mit der geplanten Diätenerhöhung für Abgeordnete gegen den Verdacht der Selbstbedienungsmentalität gewehrt. Die geplante Anhebung um rund zehn Prozent sei angemessen und orientiere sich an den Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission, erklärten die Fraktionsspitzen von Union und SPD am Dienstag in Berlin.

Der Entwurf von Schwarz-Rot sieht eine kräftige Gehaltserhöhung für Abgeordnete vor: In einem ersten Schritt sollen die Diäten zum 1. Juli um 415 Euro auf 8667 Euro pro Monat steigen. In einem zweiten Schritt sollen die Bezüge dann zum Jahreswechsel auf 9082 Euro anwachsen. Bei der Altersversorgung soll es Abstriche geben. Der Entwurf soll bereits am Freitag in den Bundestag eingebracht werden.

Belastungen von 1,7 Millionen Euro

Die Diätenerhöhung soll die Staatskasse in diesem Jahr zusätzlich um 1,7 Millionen Euro belasten, für 2015 fallen dann weitere 3,5 Millionen Euro an. Die weitere Erhöhung der Diäten soll dem Entwurf zufolge ab 2016 an die allgemeine Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland geknüpft werden.

Mit dem Diäten-Vorschlag folgt die große Koalition dem Vorschlag einer Expertenkommission unter Vorsitz des früheren Bundesjustizministers Edzard Schmidt-Jortzig. Sie hatte vorgeschlagen, Abgeordnete des Bundestags in der Bezahlung den Bundesrichtern gleichzustellen.

Vorzeitige Altersgelder erst mit 63

Bislang konnten Abgeordnete zudem unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 57 Jahren abschlagsfrei ihre Altersentschädigung erhalten. Künftig sollen die vorzeitigen Altersgelder erst ab 63 Jahren bezahlt werden, und dann zunächst auch nur mit Abschlägen.

Die große Koalition will zudem die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten künftig als eigenen Straftatbestand verfolgen lassen. Verstöße sollen demnach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, heißt es in einem gemeinsamen Gesetzentwurf.

Um die Vorschriften war lange gerungen worden. Bislang kann nur geahndet werden, wenn ein Abgeordneter bei einer konkreten Abstimmung sein Votum von der Gewährung eines Vorteils abhängig macht. Das Fehlen einer Strafvorschrift zur Abgeordnetenbestechung verhinderte bislang die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption durch Deutschland.

(rpo/AFP)
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