Union und SPD einig Diäten im Bund steigen auf 9082 Euro pro Monat

Berlin · Die große Koalition will die Vergütung von Bundestagsabgeordneten künftig auf eine neue Grundlage stellen. In einem Gesetzespaket, das die Spitzen der Unions- und SPD-Fraktion auf ihren heutigen Sitzungen beraten werden, ist eine Erhöhung der Diäten in zwei Schritten um je 415 Euro pro Monat vorgesehen.

Die große Koalition will die Vergütung von Bundestagsabgeordneten künftig auf eine neue Grundlage stellen. In einem Gesetzespaket, das die Spitzen der Unions- und SPD-Fraktion auf ihren heutigen Sitzungen beraten werden, ist eine Erhöhung der Diäten in zwei Schritten um je 415 Euro pro Monat vorgesehen.

Die Bundestagsabgeordneten werden nach dieser Anhebung wie Bundesrichter der Besoldung R6 bezahlt. Das Gehalt beträgt dann 9082 Euro pro Monat. Die nachweisfreie Kostenpauschale in Höhe von 4123 Euro pro Monat bleibt unverändert.

Die Abgeordneten werden erstmals ab Juli dieses Jahres mehr verdienen — statt 8252 künftig 8667 Euro. Das ist ein Anstieg um fünf Prozent und liegt über allen wichtigen Tarifabschlüssen des vergangenen Jahres. Der zweite Schritt soll 2015 erfolgen mit einem Zuwachs von weiteren 4,8 Prozent. Zuletzt waren die Diäten 2013 um 3,7 Prozent gestiegen.

Um künftigen politischen Streit über die jährlichen Diätenanhebungen zu vermeiden, sollen die Abgeordnetenbezüge ab 2016 an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden. Zur Überprüfung dieser Praxis soll der nächste Bundestag noch einmal über die automatische Anpassung der Diäten abstimmen. Zugrunde liegen soll der Berechnung die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittsverdienste der Beschäftigten in Deutschland.

Union und SPD folgen mit diesem Ansatz den Überlegungen einer Kommission, die in der vergangenen Legislaturperiode von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) eingesetzt wurde und 2013 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Die Kommission hatte schon damals die Orientierung der Abgeordnetenbezüge am Gehalt eines Bundesrichters empfohlen. Beide hätten ein unabhängiges Mandat mit vergleichbarer Bedeutung. Den gleichen Betrag würde auch der Bürgermeister einer Großstadt oder der Landrat eines Kreises von etwa 250 000 Einwohnern verdienen. Diese Größe, so die Kommission, käme in etwa der eines Wahlkreises gleich. Die Kommission macht auch geltend, dass die Bundestagsabgeordneten in den Jahren 2003 bis 2007 sowie 2009 bis 2011 auf eine Diätenerhöhung verzichtet hatten.

Eine Sonderzulage sollen künftig die Vorsitzenden von Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen erhalten. Sie sollen einen Aufschlag von 15 Prozent auf ihre Diäten erhalten. Begründet wird der Bonus mit dem höheren Arbeitspensum der Funktionsträger. Bisher erhalten aus der Kasse des Bundestags nur der Parlamentspräsident und seine Stellvertreter Amtszulagen.

Die Mehrkosten der Diätenerhöhung betragen für den Bundeshaushalt rund 1,7 Millionen Euro für das Jahr 2014, für das Jahr 2015 ist mit Zusatzkosten von 3,5 Millionen Euro zu rechnen.

Kürzungen müssen die Abgeordneten bei den Pensionen hinnehmen. Derzeit gibt es für jedes Jahr im Bundestag ein Altersentgelt von 2,5 Prozent der Abgeordnetendiäten. Dabei bleibt es, aber der Höchstsatz soll von 67,5 Prozent nach 27 Mandatsjahren auf 65 Prozent sinken. Die meisten Abgeordneten scheiden allerdings bereits nach zwei Wahlperioden (acht Jahre) wieder aus. Frühpensionierungen schon mit 57 Jahren wird es nicht mehr geben. Stattdessen ist ab der kommenden Legislaturperiode frühestens mit 63 eine Pension möglich.

Die Anrechnung der Rente auf die Abgeordneten- oder Pensionsbezüge wird bei einheitlich 50 Prozent liegen, egal ob der Parlamentarier noch aktiv oder schon im Ruhestand ist. Bislang erhält eine aktiver Abgeordneter nur 20 Prozent seiner Rente. Zudem ist auch die Bestechung von Abgeordneten künftig strafbar.

(RP)
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