Steigende Abgeordnetenbezüge Das schlechte Gewissen bei der Diäten-Erhöhung

Meinung | Berlin · Keine Aussprache, keine Begründung. Der Bundestag beschließt an diesem Mittwoch, die jährliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge weiterlaufen zu lassen. Es scheint, dass die Verantwortlichen ein schlechtes Gewissen haben. Daran tragen die Parteien aber selbst die Schuld.

 Ein Blick in den Bundestag. (Archiv)

Ein Blick in den Bundestag. (Archiv)

Foto: dpa, Tim Brakemeier

Das Hetz-Potenzial gibt es, seit es Diäten gibt: Wo es um Steuergelder für Abgeordnete geht, liegen Wörter wie "Selbstbedienung", "Raffgier", "Untätigkeit" stets mit in der Luft. Verschiedene Versuche gab es in vergangenen Jahrzehnten, das ungeliebte Thema in Kommissionen auszulagern, um den Zorn des Publikums zu mildern. Dem schob das Verfassungsgericht einen Riegel vor, indem es den Abgeordneten auferlegte, selbst und öffentlich über ihre eigenen Einkünfte zu entscheiden. Die Folge war, dass die Diäten sich von den Bezahlungen anderer Berufsgruppe mit vergleichbarer Verantwortung und ähnlichem Arbeitsaufwand abkoppelten. Erst 2014 kam der letzte Bundestag auf den Trichter, einmal in der Wahlperiode öffentlich zu beschließen, dass die Diäten zu jeder Jahresmitte entsprechend der Entwicklung des Nominallohnindexes angepasst werden.

Die Lösung ist plausibel

Das ist plausibel: Sinken die Löhne, sinken die Diäten, steigen die Einkommen, steigen auch die Diäten. Die Volksvertreter bekommen keinen größeren oder kleineren Zuschlag als die Wähler. Und eigentlich wäre es auch kein Grund zur Aufregung, wenn der Bundestag an diesem Mittwoch seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt, innerhalb von drei Monaten nach einer Bundestagswahl festzulegen, ob der Mechanismus vier weitere Jahre greift oder nicht. Doch die Transparenz ist nur formal gegeben. Tatsächlich soll über den Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP ohne Aussprache abgestimmt werden. Und entgegen vieler anderer Anträge und Gesetze fehlt eine schriftliche Begründung völlig.

Ein-Satz-Beschluss

"Das Anpassungsverfahren nach § 11 Absatz 4 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages … bleibt für die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wirksam" lautet der um Paragrafenhinweise ergänzte Ein-Satz-Beschluss. Das grenzt an Täuschung und Verschleierung. Denn weder das Wort Besoldung noch das Wort Diäten taucht auf. Es hätte auch nicht geschadet, in einer Begründung die Arbeitsbelastung von Abgeordneten in Relation zum Stress in anderen Berufen zu setzen, die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands oder die Lohnsteigerungen zu erwähnen. Stattdessen kommt auch auf Nachfrage von den Parlamentsmanagern nur der Hinweis: "Kein Kommentar." Oder ein einfacher Hinweis auf die Verfahrensabläufe.

Die Politiker ahnen, dass sie mit dem Thema Diätenerhöhung nur verlieren können. Erst Recht in einer Phase, in der viele kopfschüttelnd verfolgen, wie eine zügige Regierungsbildung an der Flucht vor Koalitionskompromissen und Verantwortungsgemeinschaften scheitert. Von dieser Beobachtung ist es nicht weit bis zum Vorurteil "Die tun nix, wollen dafür aber mehr Geld." Mit der gesetzlichen Vorgabe, innerhalb von drei Monaten entscheiden zu müssen, hat sich der Bundestag in einen ungeahnten Zugzwang begeben. Gewöhnlich läuft nach drei Monaten das parlamentarische Geschehen auf Hochtouren, nehmen die 80-, 100-, 120-Stunden-Wochen von Abgeordneten ihren Lauf. Das ist in diesem Jahr anders. Vermutlich hätten sich die Entscheidungsträger von Union, SPD und FDP gewünscht, den Mechanismus auch erst auslösen zu können, wenn die normale Geschäftigkeit wiederhergestellt ist. Das fehlt derzeit, und deshalb lässt sich das Schweigen auch als Verlegenheit und schlechtes Gewissen erklären.

Dinge besser erklären

Dabei wäre das nicht nötig — wenn es besser erklärt, besser terminiert und mit Vorsätzen verknüpft wäre. Und die dürfen das Augenmaß nicht nur bei der angemessenen Bezahlung jedes einzelnen Abgeordneten erwarten lassen, sondern auch bei der angemessenen Größe des Bundestages. 598 Sitze sollen es sein. Ein paar Überhang- und Ausgleichsmandate sind nach dem am gleichen Wert jeder einzelnen Wählerstimme orientierten komplizierten Wahlrecht tolerabel. Aber nicht 111 (!) über den Durst — so wie sich das Parlament nach seiner Aufblähung nun aufgestellt hat. Der letzte Bundestag hatte nicht die Kraft, die Zahl der Mandate zu deckeln. Der jetzige muss es schon im ersten Jahr schaffen. Sonst kann er auf Verständnis beim Grundsatz angemessener Diäten für angemessene Leistung nicht mehr setzen.

(may-)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort