Steigerung um 35 Prozent Deutschland schiebt deutlich mehr Menschen in Maghreb-Staaten ab

Berlin · Deutschland hat mit einer Fülle von Abkommen und Übereinkünften die Voraussetzungen für Abschiebungen deutlich verbessert. Oft scheitert es nun vor allem im Inland.

 Ein Polizist begleitet diese Woche einen Mann in einen Terminal des Frankfurter Flughafens, von wo aus er nach Afghanistan abgeschoben werden soll.

Ein Polizist begleitet diese Woche einen Mann in einen Terminal des Frankfurter Flughafens, von wo aus er nach Afghanistan abgeschoben werden soll.

Foto: dpa/Boris Roessler

Nicht weniger als 32 Rückführungsabkommen hat Deutschland schon seit Jahren unter Dach und Fach. Denn jede einzelne Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht muss mit dem aufnehmenden Staat abgesprochen werden. Hinzu kommen 13 Abkommen der EU mit typischen Herkunftsländern. Wie eine interne Übersicht des Innenministeriums zeigt, sind durch viele weitere Verständigungen unterhalb des Völkerrechtes die Abschiebungen in eine Vielzahl von Staaten deutlich in Gang gekommen.

Betrug etwa die Zahl der Abschiebungen nach Marokko im Jahr 2015 noch 61, hat sie sich bis zum vergangenen Jahr auf 826 mehr als verdreizehnfacht. Dazu trug eine Verständigung auf ein ganz einfaches Verfahren bei: Der Austausch biometrischer Daten in elektronischer Form führt zu schneller Identifizierung und umgehender Zusendung der entsprechenden Reisedokumente. Auch bei anderen Ländern ist eine Verdoppelung, Verdreifachung oder Verzehnfachung keine Seltenheit. Nach Tunesien stieg die Zahl der Abschiebungen zwischen 2015 und 2018 von 17 auf 369, nach Algerien von 57 auf 678. Die Entwicklung hält auch in jüngster Zeit an: Von 2017 auf 2018 gab es 35 Prozent mehr Abschiebungen in die drei Maghreb-Staaten.

Es ist die Welt der „Em-Ou-Juhs“ und der „Es-Ou-Pies“, also der Übereinkünfte (Memorandum Of Understanding, MOU) und Arbeitsanweisungen (Standard Operation Procedure, SOP). Manchmal bilden Briefwechsel wie der des damaligen Außenministers Frank-Walter Steinmeier (SPD) und des damaligen Innenministers Thomas de Maizière (CDU) mit ihren Amtskollegen auf dem westlichen Balkan die Grundlage, die Verfahren deutlich zu vereinfachen. Dann übertragen die Aufnahmeländer die Identitätsfeststellung ihrer Landsleute sogar den deutschen Behörden und übernehmen ihre Staatsbürger mit Laissez-passer-Papieren (also europäischen Passierscheinen) auf heimischen Flughäfen. Mehrere Zehntausend Flüchtlinge konnten so schon zurückgebracht werden. Aber die Zahlen sind immer noch vierstellig.

Es gibt kein Standardprogramm. Und manchmal lassen sich die Herkunftsländer auch auf neue Formen der Zusammenarbeit ein. So hat Gambia zwei Beamte nach Deutschland entsandt, um an Ort und Stelle Landsleute zu identifizieren und mit Ausweisen für ihre Abschiebung auszustatten.

Seit Berlin und Kabul im Oktober 2016 eine gemeinsame Erklärung verabschiedeten, gibt es auch hier deutlich steigende Abschiebezahlen. Freilich kommen wegen der besonderen Bedingungen in dem Bürgerkriegsland immer noch nur wenige Afghanen in Kabul an. Für sich genommen, ist der Trend jedoch eindeutig: von 67 im Jahr 1016 und 121 im Jahr 2017 auf 284 im vergangenen Jahr. Die Abschiebung vor wenigen Tagen war bereits die zweite in diesem Jahr und brachte erneut 38 Afghanen, vor allem Straftäter, zurück an den Hindukusch.

Etliche Länder haben sich inzwischen auf noch mehr Rücknahmen eingestellt und fragen bereits, wo die denn alle bleiben. Das liegt dann oft an der Abwicklung in Deutschland. Nach den Statistiken des Bundesinnenministeriums standen im vergangenen Jahr rund 26.000 gelungenen Abschiebungen 31.000 gescheiterte Versuche gegenüber. Knapp 20.000 gingen bis einen Tag vor der geplanten Abschiebung schief, 8000 kamen am Abschiebungstag selbst nicht zustande, weil sehr viele Ausreisepflichtige „zufällig“ nicht angetroffen werden konnten, und bei 3000 musste die Abschiebung nach der Übergabe in die Obhut der Bundespolizei abgebrochen werden, weil etwa im letzten Moment noch Rechtsmittel eingelegt wurden oder aktiver oder passiver Widerstand in 1800 Fällen die Abschiebung verhinderte. Jedes Mal war jedoch ein erhebliches Ausmaß von Begleitpersonal aufgeboten worden.

Das steckt hinter dem Vorstoß von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), vor geplanten Abschiebungen die Betroffenen in Gewahrsam zu nehmen, um das bislang noch verbreitete Untertauchen wenige Tage oder Stunden vor dem sich abzeichnenden Termin zu verhindern.

Derweil erhöhen die anderen Parteien den Druck auf die Grünen, ihren Widerstand gegen die Erklärung von Georgien, Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten aufzugeben. Am Rande des Vermittlungsausschusses sei die Verweigerung der Grünen auf großes Unverständnis gestoßen, berichtete FDP-Chef Christian Lindner. Die Grünen seien „die letzten gesinnungsethischen Verfechter des ursprünglichen Merkel-Kurses“. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt verwies darauf, dass die Grünen bei den Jamaika-Verhandlungen bereits zugestimmt hatten.

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