Wohnungspolitik Bundestag verabschiedet Mietpreisbremse

Berlin · Es ist offiziell: Künftig dürfen Wohnungen bei Wiedervermietungen nicht mehr als zehn Prozent teurer angeboten werden als vergleichbare Wohnungen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagvormittag eine entsprechende Gesetzesvorlage. Auch das sogenannte "Bestellerprinzip" wurde beschlossen.

 Künftig muss für einen Makler der bezahlen, der ihn beauftragt.

Künftig muss für einen Makler der bezahlen, der ihn beauftragt.

Foto: Monique Wüstenhagen/dpa

Die heftig umstrittene Mietpreisbremse kann in wenigen Wochen in Kraft treten. Der Bundestag verabschiedete die Mietrechtsreform am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition. Sie sieht vor, dass bei Wiedervermietungen von Wohnungen die Mieten in Ballungsgebieten nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden und könnte im April in Kraft treten.

"Das ist ein richtig guter Tag für Mieterinnen und Mieter in Deutschland", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nach der Bundestagsabstimmung. Die Mietpreisbremse solle dafür sorgen, "dass die Mieten nicht weiter explodieren", und sei daher "wichtig für Normalverdiener, für Leute mit nicht so viel Einkommen, für Leute mit Kindern, die eine größere Wohnung suchen, ohne dass sie aus ihrem Quartier vertrieben werden". Inzwischen würden sogar Normalverdiener immer stärker an den Stadtrand verdrängt.

Die Mietpreisbremse soll in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" gelten. Diese Gegenden werden von den einzelnen Bundesländern bestimmt. Nicht gelten soll sie für Neubauten und nach umfassenden Sanierungen.

Bei der oft hohen Maklercourtage gilt künftig das Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt hat, muss dann auch die Gebühr bezahlen. Dies dürfte in den meisten Fällen der Vermieter sein.

Der Mieterbund sprach wie Maas von einem guten Tag für die Mieter in Deutschland. Zwar seien die Einschränkungen und Ausnahmen ein "Wermutstropfen", entscheidend sei aber, "dass es jetzt erstmals eine gesetzliche Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt, die überzogenen Vermieterforderungen beim Abschluss eines Mitvertrages einen Riegel vorschiebt", erklärte der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.

Nun seien die Bundesländer am Zug. Diese müssten die nach dem Gesetz notwendigen Verordnungen erlassen, "damit in möglichst vielen Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten die Wiedervermietungsmieten tatsächlich gebremst werden", forderte Siebenkotten. In Berlin liege die entsprechende Verordnung schon in der Schublade, Hamburg wolle sie erlassen, sobald das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abgeschlossen sei. Auch Bayern und Nordrhein-Westfalen wollten schnellstmöglich handeln.

Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisierte, "mit welcher Leichtigkeit eine große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten verfassungsrechtliche Bedenken" beiseite geschoben habe. Hinweise auf verfassungsrechtliche Hürden seien nicht ernsthaft diskutiert worden, erklärte der Verbandspräsident Rolf Kornemann. Zudem zeuge das Votum des Bundestags "von Unkenntnis marktwirtschaftlicher Prinzipien". Qualität und Quantität des Wohnungsangebots würden von einer Preisobergrenze nicht unbeeinflusst bleiben, Eigentümer würden künftig "nur noch das Nötigste tun, um ihre Immobilien instand zu halten, weil sie ihre Aufwendungen nicht mehr refinanzieren können".

Der Bundesrat sich wird voraussichtlich am 27. März mit der Mietpreisbremse befassen. Im April könne das Gesetz nach Angaben von Maas im Bundesgesetzblatt stehen.

Die Koalition hatte den monatelangen Streit um die Mietpreisbremse in der vergangenen Woche beigelegt. Die SPD hatte der Union zuletzt vorgeworfen, die Umsetzung des Gesetzentwurfs zu blockieren.

(AFP)
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