Lieferung für Kernkraftwerk Deutsche handeln illegal mit Iran

Hannover (rpo). Deutsche Zollbeamte beschlagnahmten die Lieferung eines Unternehmens aus Hannover, die an ein iranisches Kernkraftwerk gehen sollte. Der Verkauf der Elektromotoren an den Iran war nicht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemeldet. Jetzt wartet auf die Unternehmer die Strafe.

Der Zoll hat eine Lieferung von Elektromotoren für ein iranisches Kernkraftwerk durch eine hannoversche Firma vereitelt. Bei der Durchsuchung von Unternehmensräumen und Wohnungen von Firmenverantwortlichen seien bereits am Mittwoch vier Hochspannungsmotoren sowie weitere umfangreiche Beweismittel beschlagnahmt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Hannover mit.

Die Zollfahnder hatten zuvor einen Hinweis erhalten, dass die Firma bereits im Dezember spezielle Niederspannungsmotoren für das Atomkraftwerk in Iran geliefert haben soll. Die Ausfuhr von Gütern für Kernkraftanlagen in den Iran bedarf den Angaben zufolge einer Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die jedoch in der Vergangenheit nicht erteilt worden war.

Der Verstoß gegen die Genehmigungspflicht ist strafbar und kann nach dem Außenwirtschaftsgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

(afp)
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