Kritik an Berliner Justizchef Michael Braun Der Senator und die Schrottimmobilien

Berlin · Berlins Justizsenator Michael Braun (CDU) hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Beurkundung sogenannter Schrottimmobilien zurückgewiesen. In seiner 16-jährigen Tätigkeit als Notar sei bei der Dienstaufsicht für Notare keine einzige Beschwerde gegen ihn eingegangen.

 Senator Braun: Vorwürfe zurückgewiesen.

Senator Braun: Vorwürfe zurückgewiesen.

Foto: dapd, Michael Gottschalk

Das sagte er am Mittwoch vor dem parlamentarischen Rechtsausschuss. "In keinem Fall hätte ich beurkundet, wenn etwas rechtlich nicht in Ordnung ist". Er habe nie bewusst oder rechtswidrig Verbraucherinteressen missachtet.

Braun führt zugleich das Ressort für Verbraucherschutz. Das Thema wurde auf Antrag der Grünen behandelt. Die Linke präsentierte einen Fragenkatalog.

Der Vorstand der Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger, Jürgen Blache, forderte Brauns Rücktritt sowie den Entzug der Zulassung als Notar. Zugleich bezichtigte er den Senator der Lüge.

Senator: Notare sind keine Wirtschaftsberater

Braun ging in seinen Erklärungen ausführlich auf die Anschuldigungen ein, besonders auf den Vorwurf der Mitwisserschaft.

"Die Aufgabe eines Notars ist es, die Parteien als unparteiischer Betreuer über die rechtlichen Risiken des Rechtsgeschäftes aufzuklären", sagte er. Vorwürfe über nicht ordnungsgemäße Aufklärung seien ihm nicht bekannt. Keinesfalls sei ein Notar ein wirtschaftlicher Berater. Vielmehr verstieße er gegen die Neutralitätspflicht, sage er einer Partei, dass sich das Geschäft seines Erachtens nicht lohne.

Er habe bei der Beurkundung aber stets darauf geachtet, ob der Käufer die für den Erwerb vorgesehene Immobilie auch gesehen hat.
War dies nicht der Fall, sei dies "ausdrücklich" vermerkt worden.

Weiter führte Braun aus, ein Notar sei grundsätzlich zur Beurkundung verpflichtet. Nur "erkennbar unerlaubte oder unredliche" Zwecke setzten diese Pflicht aus. Konkret heiße das: Ein Notar müsse "positiv Kenntnis" von solchen Umständen haben.

Kein bewusstes Zusammenwirken mit Verkäufern

"Mit ist kein einziger Fall bekannt, an dem ich mitwirkte, der vor einem Gericht aufgehoben wurde." Pro Jahr habe er nach seiner Erinnerung drei bis vier von den Geschäften, die jetzt in der Kritik stehen, beurkundet. Die Gesamtzahl schätze er auf 40. Einige Käufer hätten sich im Nachhinein bei ihm bedankt.

Mit den Verkäufern habe es kein bewusstes Zusammenwirken gegeben, betonte Braun. Dass ein Vertrieb eines Immobilienunternehmens zeitweilig im selben Bürohaus wie Brauns Kanzlei ihren Sitz hatte, kommentierte er nicht, versicherte aber, er sei mit keinem der Repräsentanten oder Mitarbeiter befreundet oder pflege Kontakte.

In keinem Fall habe er zudem - wie vorgeworfen - mitternachts beurkundet, wohl aber außerhalb der Geschäftszeiten. Dies sei zulässig und im Interesse der Verbraucher gewesen.

Braun verwies auf seine Schweigepflicht. Diese gelte für jeden Einzelfall. Auf Nachfrage der Opposition bekundete er seine Bereitschaft zur Aufhebung der Schweigepflicht, wenn dies der jeweilige Käufer gestatte.

Grüne und Linke zeigten sich mit Brauns Einlassungen unzufrieden.
Benedikt Lux (Grüne) warnte Braun, er solle keine Nebelkerzen zünden und lieber zur Aufklärung beitragen.

Blache bewertete Brauns Ausführungen als "Allgemeinfloskeln". Aus Sicht der Verbraucher habe Braun vor dem Ausschuss gelogen. Denn die Käufer hätten bei den Beurkundungen unter Zeitdruck gestanden, Braun habe die Verträge "in einer affenartigen Geschwindigkeit" verlesen.

Verteidigt wurde Braun von seinem Fraktionskollegen Andreas Gram, der selbst Notar ist. Der jetzige Senator habe sich als Notar keiner Pflichtverletzung schuldig gemacht, unterstrich Gram.

(DAPD)
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