Verfassungsgericht entscheidet Das Wahlrecht der Koalition bleibt - vorerst

Berlin · Beim Bundeswahlleiter keine andere Software für die Bundestagswahl am 26. September aufspielen. Das Verfassungsgericht lässt die Wahlrechts-Novelle in Kraft. Doch es gibt Zweifel.

 Der Bundestag bei einer Gesetzesberatung im Februar vergangenen Jahres.

Der Bundestag bei einer Gesetzesberatung im Februar vergangenen Jahres.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Die Bundestagswahl kann am 26. September nach dem von Union und SPD durchgesetzten neuen Wahlrecht ablaufen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag im Eilverfahren einen Antrag von FDP, Linken und Grünen abgelehnt, wonach die die Novelle ausgesetzt und nach den alten Regeln ausgezählt werden sollte. Allerdings ist damit noch nicht geklärt, ob die Wahlrechtsreform auch verfassungsgemäß ist und ob möglicherweise das Wahlergebnis in Teilen korrigiert oder neu gewählt werden muss.