Im Überblick Diese 8 Maßnahmen stehen im Klimakonzept der Bundesregierung

Berlin · Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Paket gegen den Klimawandel beschlossen. Mit den Instrumenten sollen die Klimaziele für 2030 erreicht werden. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.

 Angela Merkel und das Klimakabinett stellten die Beschlüsse am Freitag in Berlin vor.

Angela Merkel und das Klimakabinett stellten die Beschlüsse am Freitag in Berlin vor.

Foto: dpa/Kay Nietfeld
  • DER CO2-PREIS Die Koalition will auf Sprit, Heizöl und Gas einen CO2-Preis einführen. Es soll zunächst ein Festpreis auf den CO2-Ausstoß pro Tonne gelten, der 2021 mit zehn Euro pro Tonne CO2 beginnt und bis 2025 auf 35 Euro steigt. Zunächst wird er den Liter Sprit um etwa drei Cent verteuern, im Jahr 2025 dann um etwa 12 Cent. Nach 2025 soll der Preis in den europäischen CO2-Rechte-Handel überführt werden.
  • KFZ-STEUER UND LKW-MAUT Die Kfz-Steuer soll ab 2021 für Autos mit höherem CO2-Ausstoß steigen. Damit soll die Ausweitung von Kaufprämien für E-Autos unter 40.000 Euro ausgeweitet werden. Die Dienstwagensteuer bei dieser Preisklasse soll auf 0,25 Prozent gesenkt werden.Die Lkw-Maut wird den Plänen zufolge ab 2023 stärker am CO2-Ausstoß ausgerichtet und bezogen auf jetzige Lastwagen verdoppelt.
  • DIE BAHN Der Schienenverkehr und die Deutsche Bahn werden gefördert. Das finanziell angeschlagene Staatsunternehmen erhält über das Eigenkapital jährlich bis 2030 einen Zuschuss von einer Milliarde Euro, insgesamt also zehn Milliarden Euro. Die Umsatzsteuer auf Fernbahn-Tickets soll ferner auf sieben Prozent reduziert werden, so dass diese günstiger werden.
  • FLUGVERKEHR Dumping-Flüge werden untersagt, in dem der Preis mindestens so hoch wie Gebühren, Steuern und andere Entgelte sein muss. Inlandsflüge dürften so dann mindestens 30 Euro kosten. Dazu soll die Flugticketsteuer in dem Maße erhöht werden, dass sie die Umsatzsteuer-Senkung bei der Bahn gegenfinanzieren kann.
  • STROMPREIS UND WEITERE ENTLASTUNGEN Der Strompreis soll im Gegenzug zur Belastung von Sprit und Heizöl sinken. Ab 2021 soll dafür die Umlage zur Förderung des Ökostroms (EEG), die auf den Strompreis aufgeschlagen wird, um 0,25 Cent pro Kilowattstunde sinken. 2022 wird sie um den gleichen Betrag gekürzt und 2023 dann um insgesamt 0,625 Cent. Die Umlage liegt derzeit bei 6,4 Cent pro Kilowattstunde und macht gut ein Fünftel des Preises von Strom aus. Ein Durchschnittshaushalt muss im Jahr für die EEG-Umlage gut 200 Euro aufbringen. Die Entlastung würde 2023 also nicht einmal 30 Euro betragen.Hilfen soll es für ärmere Haushalte etwa über das Wohngeld geben. Hartz-IV-Empfänger sollen ebenfalls einen Ausgleich für höhere Benzin- oder Heizölpreise bekommen.
  • ERNEUERBARE ENERGIEN Der Ausbau erneuerbarer Energien soll erleichtert werden. Die bestehende Begrenzung einer Ausbauförderung auf den Zeitpunkt, wenn 52 Gigawatt Leistung erreicht sind, wird aufgehoben. Zudem soll der Ausbau der Windenergie auf hoher See um fünf Gigawatt auf mindestens 20 Gigawatt bis 2030 beschleunigt werden. Um den Widerstand gegen den Windrad-Bau an Land zu überwinden, sollen Windräder generell nur noch im Abstand von 1000 Metern von Siedlungen entfernt gebaut werden dürfen. Länder können aber auch niedrigere Abstände erlauben. Kommunen sollen künftig eine finanzielle Beteiligung an den Erlösen der Windparks bekommen
  • GEBÄUDESANIERUNG Die Dämmung und Sanierung von Gebäuden für den Klimaschutz wird ab 2020 steuerlich gefördert. Dabei soll nicht nur eine Komplettsanierung von der Steuer abgesetzt werden können, sondern auch Teilsanierungen wie ein neues Dach oder neue Fenster.
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Foto: dpa/Jens Büttner
  • ÖLHEIZUNGEN Sie gelten als wichtiger Faktor bei den Emissionen im Gebäudesektor. Der Austausch alter Heizungen soll mit bis zu 40 Prozent gefördert werden. Ab 2026 dürfen Ölheizungen dann gar nicht mehr eingebaut werden.
(chal/rtr)
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