Bundestag beschließt Gesetz für Telefonkunden Das Ende der Abzocke mit Warteschleifen

Berlin (RPO). Trotz meist flotter Musik ist sie nervig: Die Warteschleife einer Telefon-Hotline. Doch wer darin hängen bleibt, weil "alle Serviceplätze belegt" sind, soll dafür künftig wenigstens nicht mehr zahlen müssen, beschloss der Bundestag.

Die am Donnerstag verabschiedete Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht vor, dass die Wartezeit bei Service-Rufnummern binnen eines Jahres komplett kostenlos werden soll. Wechselt ein Kunde den Telefonanbieter, soll die Umschaltung zudem innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Beim Umzug kann der alte Vertrag ohne neue Mindestlaufzeit mitgenommen werden.

Daneben sieht das überarbeitete Regelwerk auch für die Anbieter Erleichterungen vor. So sollen Telefon- und Internetkabel künftig günstiger verlegt werden können, indem sie etwa mit Gas- und Stromleitungen oder Bahntrassen kombiniert werden. Eine Verpflichtung, allen Bürgern eine Hochgeschwindigkeits-Anbindung ans Web anzubieten, soll es dagegen weiterhin nicht geben. Das TKG braucht noch die Zustimmung des Bundesrats, die aber unsicher ist.

Lob von Verbraucherschützern und Industrie

Wirtschaft und Verbraucherverbände begrüßten die Neuerungen größtenteils. So lobte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) die kostenlosen Warteschleifen. "Die Abzocke bei Service-Nummern wird bald ein Ende haben. Dafür haben wir uns seit langem eingesetzt", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Auch die Veränderungen bei Anbieterwechsel und Umzug seien positiv.

Dass der Gesetzgeber beim schnellen Internet nichts ändert, hob der Hightech-Verband Bitkom hervor. Dass es, anders als von der Opposition gefordert, keinen Universaldienst mit bestimmter Bandbreite gebe, vermeide übermäßige Regulierung, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch ein Sprecher der Telekom sagte, dass eine entsprechende Verpflichtung "nicht zielführend" gewesen wäre.

Positiv aufgenommen wurde auch die Koppelung der verschiedenen Infrastrukturen. Das vermeide zusätzliche Baustellen und Kosten, hieß es vom Bitkom. Auch der Telekom-Sprecher nannte das neue TKG "deutlich innovationsfreundlicher", weil es den Breitbandausbau verbillige. Der Konzern bezifferte allein die Kosten für den Tiefbau beim Verlegen neuer Kabel bisher auf 50.000 Euro pro Kilometer.

Kritik von Datenschützern, Netz-Aktivisten und Opposition

Nicht mehr im Gesetz findet sich dagegen eine Höchstdauer für die Speicherung von Daten zur Abrechnung zwischen Telekom-Anbietern. Diese sei ohne Begründung in letzter Sekunde aus dem Regelwerk gekippt worden, bemängelte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. "Hier hätte ein Schlupfloch geschlossen werden müssen, das es Unternehmen ermöglicht, Daten sogar länger zu speichern, als es bei der Vorratsdatenspeicherung erlaubt war."

Kritik kam auch aus der Internet-Szene. So vermisst der Berliner Netz-Aktivist Markus Beckedahl eine Vorschrift zur Netzneutralität, die einen gleichberechtigten Datentransport garantiert. "Wir werden auch weiterhin nicht wissen, welche Provider am Verkehr ihrer Kunden herumpfuschen, Inhalte verlangsamen oder bevorzugen", sagte Beckedahl.

Dem Gesetz muss noch der Bundesrat zustimmen. Hier signalisierte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck bereits Widerstand. Die Novelle folge in zentralen Punkten nicht der Stellungnahme des Bundesrates. "Insofern besteht ein ganz wesentlicher Nachbesserungsbedarf", sagte der SPD-Politiker, der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist. "Zurzeit sieht alles danach aus, dass es zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kommen wird."

(AP/top)
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