Übersicht Das Asyl- und Ausländerrecht

Der Bundestag hat im Juni 2007 über ein neues Asyl- und Ausländerrecht abgestimmt. Damit werden Richtlinien der EU umgesetzt. Die Einzelheiten.

Langjährig geduldete Ausländer sollen ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, Deutsch sprechen und nicht straffällig geworden sind.

Der Nachzug von Ehepartnern wird nur dann erlaubt, wenn die Partner mindestens 18 Jahre alt sind und sie sich auf Deutsch in einfacher Art verständigen können.

Ausländer müssen sich aktiv in die Integration einbringen und die Werte des Grundgesetzes anerkennen.

Verpflichtende Integrationskurse werden eingeführt. Wer sich verweigert, bekommt weniger Sozialleistungen.

Ausländer- und Sicherheitsbehörden sollen bei der Visa-Vergabe enger zusammenarbeiten.
