Corona-Regeln erlauben nur Verwandte Weihnachten ist auch ein Fest mit Freunden

Meinung | Düsseldorf · Zwischen dem 24. und 26. Dezember werden die strengen Kontaktbeschränkungen in Deutschland etwas gelockert. Doch die zusätzlichen Personen dürfen nur aus der engsten Familie kommen. Das entspricht nicht mehr der heutigen Realität.

 Geschenke liegen unter einem geschmückten Weihnachtsbaum (Symbolfoto).

Geschenke liegen unter einem geschmückten Weihnachtsbaum (Symbolfoto).

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

An Weihnachten steht die Familie im Mittelpunkt. Das ist ein schöner Brauch, den wir unbedingt pflegen sollten. Deshalb haben Bund und Länder am Geburtsfest Christi eine Ausnahme bei den strikten Kontaktbeschränkungen zugelassen. Zu jedem Hausstand dürfen vier weitere Personen in der Zeit zwischen dem 24. und 26. Dezember beim schönsten Fest des Jahres hinzustoßen. Allerdings fallen darunter nur Mitglieder des engsten Familienkreises. Laut der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind das Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. In anderen Bundesländern ist es ähnlich geregelt, nachdem die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin sich über eine Lockerung zu Weihnachten geeinigt hatten.