Einigung bei Corona-Maßnahmen Schwierige Fristverlängerung

Berlin · Bund und Länder einigen sich nach hartem Ringen doch noch auf eine gemeinsame Linie für die Kontaktbeschränkungen. Diese sollen nun bis zum 29. Juni gelten. In den Ländern regt sich indes weiter Unmut.

Ein Streifenwagen fährt durch den Volkspark Schöneberg. Nach zahlreichen Lockerungen in der Coronakrise bleiben die Abstandsregeln und die Kontaktsperren vorerst bestehen.

Ein Streifenwagen fährt durch den Volkspark Schöneberg. Nach zahlreichen Lockerungen in der Coronakrise bleiben die Abstandsregeln und die Kontaktsperren vorerst bestehen.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Eine Achterbahnfahrt ist nichts dagegen. Am Montag können sich Bund und Länder stundenlang nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner der Bekämpfung der Corona-Pandemie einigen. Am Dienstag kommen die Staatskanzleichefs mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) auch nicht voran. Dabei steht doch noch eine Frist im Raum: Die Kontaktbeschränkungen gelten bundesweit bis zum 5. Juni. Einige Länder wollen danach schrittweise zum Alltag zurückkehren, andere treten auf die Bremse. Wie auch Kanzlerin Angela Merkel. Aber es kommt zu keiner Einigung.

Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU), schreibt die gemeinsamen Schalten mit seinen Amtskollegen und der Kanzlerin schon ab. Wenn sich nicht einmal die Chefs der Staatskanzleien auf einen Beschluss zu den Basis-Vereinbarungen einigen können, ergebe eine MPK wenig Sinn, lässt er in München am Dienstagmittag verlauten.

In den Ländern regt sich Unmut. Über Söder zum Beispiel, weil der einen Ego-Trip fahre und ihm nur Bayern wichtig sei. Einige schimpfen, nun wolle auch Merkel schon die Zahl der Kontaktpersonen auf zehn erhöhen. Damit weiche sie doch von ihrem vorsichtigen Kurs ab. Doch dann kommt es am Abend überraschend zum Durchbruch. Nur Thüringen weicht ab.

In dem Beschluss von Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit seinen Amtskollegen aus den Ländern, der unserer Redaktion vorliegt, heißt es unter Punkt 2: „Um das Infektionsrisiko geringzuhalten, werden die verbindlichen Kontaktbeschränkungen jedenfalls bis 29. Juni fortgeschrieben. Die Länder können den Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten.“ Um diesen Punkt hatten die Staatskanzleichefs lange gestritten. Die einen wollten die Einschränkungen früher aufheben, die anderen mehr Personen zulassen. Wiederum andere kritisierten die Zahl von zehn Personen als zu hoch.

Unter Punkt 1 steht: „Um eine Ausbreitung des Sars-CoV2-Virus zu verhindern und sich individuell vor einer Infektion zu schützen, haben Bürgerinnen und Bürger weiter grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen.“ Und ganz oben stellen die Politstrategen dies voran: „Die Zahl der Sars-CoV2-Neuinfektionen in Deutschland ist auch einen Monat nach Beginn der Lockerungsmaßnahmen auf niedrigem Niveau. Dieser Erfolg beruht wesentlich darauf, dass in den letzten Wochen in allen relevanten Bereichen Abstands- und Hygieneregeln gut umgesetzt und eingehalten worden sind. Dafür gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die dies möglich gemacht haben und die diese Regeln konsequent einhalten, ein herzlicher Dank.“

Der Dank an die, denen das zugemutet wird und die trotzdem dafür sorgen, dass das Gesundheitssystem stabil bleibt, gehört zu den wichtigsten Passagen. Denn sie müssen motiviert werden durchzuhalten. Unter Punkt 3 folgt die Anweisung: „Die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten, und der Personenkreis ist möglichst konstant zu belassen.“

Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden, sowie die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen werden und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Die Zahl der Personen soll entsprechend beschränkt werden. Im Entwurf hatte hier noch die Zahl 20 gestanden. Wo die Möglichkeit bestehe, sollen es die privaten Zusammenkünfte im Freien geben, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko besteht. In jedem Falle soll die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein.

Der Kita- und Schulbetrieb sowie Veranstaltungen und Versammlungen, für die ein eigenes Hygienekonzept umgesetzt wird, seien gesondert zu betrachten. Das soll Ländersache bleiben. Und zum Schluss, unter Punkt 6, heißt es: „Dort, wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert, sollen im Rahmen der vorzusehenden Maßnahmen weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern.“ An diesem Mittwoch trifft sich Merkel mit den Ost-Ministerpräsidenten, für den 17. Juni ist schon lange eine reguläre MPK angesetzt.

Ergibt also doch Sinn, das gemeinsame Schalten.

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