Beschlussentwurf der Länder Das sind die geplanten Corona-Maßnahmen im Winter

Berlin/Düsseldorf · Die Länderchefs haben sich auf Verschärfungen der Coronamaßnahmen für die kommenden Wochen geeinigt. An Weihnachten dürfen sich dem Beschlussentwurf nach nun doch mehrere Hausstände miteinander treffen. Allerdings ist die Personenzahl auf zehn begrenzt.

 Eine goldene Kugel hängt an einem Weihnachtsbaum.

Eine goldene Kugel hängt an einem Weihnachtsbaum.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Die Ministerpräsidenten haben sich am späten Abend auf eine einheitliche Linie für Verschärfungen der Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie geeinigt. In der Beschlussvorlage, die unserer Redaktion vorliegt, heißt es, alle Beteiligten wüssten, dass sie den Bürgern mit diesen Maßnahmen viel abverlangten – privat, sozial und beruflich – und dass Disziplin und Geduld in diesem Winter auf eine harte Probe gestellt werden. „Die Einschränkungen werden befristet und abhängig vom Infektionsgeschehen sein. Der gezielte Einsatz von Schnelltests und der hoffentlich bald zur Verfügung stehende Impfstoff geben zudem Hoffnung und Zuversicht auf eine Normalisierung“, heißt es.

Wir fassen die wichtigsten Maßnahmen zusammen:

Kontaktvermeidung Die Länderchefs appellieren an die Bürger, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen seien zu vermeiden. Arbeitgeber sind angehalten, unbürokratisch Home Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen. Die in der vergangenen Woche beschlossenen Maßnahmen gelten weiter bis zum 20. Dezember – damit bleiben beispielsweise Gaststätten und Restaurants weiter geschlossen. Auch Hotelübernachtungen für Touristen sind untersagt.

Wer sich künftig mit Freunden, Verwandten und Bekannten treffen will, darf dies nur noch mit einem weiteren Haushalt tun. Die Obergrenze sind maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Häusliche Quarantäne Für viel Unmut sorgte, dass die häusliche Quarantäne hierzulande 14 Tage beträgt, während andere Länder wie etwa die Niederlande nur zehn vorschreiben. Das soll sich nun wegen der in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests schon ab Dezember ändern. Fällt der Antigen-Schnelltest negativ aus, wird die Quarantäne dann von 14 auf zehn Tage verkürzt.

Weihnachten Etwas großzügiger werden die Kontaktbeschränkungen für die Weihnachtstage ausgelegt sein. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis zum 1. Januar darf sich ein Haushalt mit maximal zehn Personen treffen. Auch hier sind Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Eine Beschränkung auf nur einen weiteren Haushalt gibt es nicht. Die Länderchefs empfehlen allerdings, wo immer möglich, sich vor und nach den Feiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben. Dies könne durch gegebenenfalls vorzuziehende Weihnachtsschulferien schon ab dem 19.Dezember unterstützt werden. Die Länder sollen zudem mit den Religionsgemeinschaften erörtern, wie sich eine Kontaktreduzierung in den Gottesdiensten durchführen lässt. „Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden.“

Silvester Das Böllerverbot kommt nicht. Stattdessen eine Empfehlung, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden.

Kitas und Schulen Die Einrichtungen sollen geöffnet bleiben. Das habe „höchste Bedeutung“. Allerdings müssen sich die Schüler ab Klasse 7 mit dem Tragen einer Maske auch im Unterricht abfinden, wenn sie in einer Region mit einer Inzidenz von mehr als 50 leben. Für jüngere Schüler kann sie eingeführt werden. In Hotsport-Regionen soll zudem in den älteren Jahrgängen – mit Ausnahme der Abschlussklassen – Hybridunterricht erlaubt sein. Schülerfahrten und Austauschprogramme finden auch weiterhin nicht statt.

An den Schulen sollen verstärkt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Beschaffen soll diese der Bund. Fällt ein Test positiv aus, erfolgt eine sofortige häuslichen Quarantäne einer jeweils vom Gesundheitsamt definierten Gruppe für zunächst fünf Tage inklusive Wochenende. Eltern und andere Haushaltsmitglieder müssen nicht in Quarantäne – so lange sie keine Symptome zeigen. „Wegen des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts werden auch die Lehrer nicht in die Cluster-Isolation einbezogen.“ Lehrern solle „eine niedrigschwellige und symptomgerichtete Diagnostik“ zur Verfügung gestellt werden. Nach fünf Tagen werden die Schüler getestet und können bei negativem Ergebnis wieder in den Unterricht.

Handel Wer zum Super- oder Großmarkt fährt, muss künftig auch vor dem Geschäft und auf dem Parkplatz eine Maske tragen. Zudem appelliert die Politik an die Bürger, für die Weihnachtseinkäufe sich nicht ausschließlich auf das Wochenende zu konzentrieren. Der ursprüngliche Plan, Paketboten auch an den Feiertagen einzusetzen, schaffte es nicht ins Papier.

Maskenpflicht Sie gilt in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind – also auch in Bussen und Bahnen. Zudem ist eine Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten zu tragen. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden. Auch im Büro gilt die Maskenpflicht – ausgenommen ist der eigene Platz, sofern dort 1,5 Meter zum Tischnachbarn eingehalten werden können.

Regionale Ausnahmen Bundesländer, in denen die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche „deutlich unter 50“ liegt und die Tendenz weiter sinkend ist, sollen von den Regelungen abweichen dürfen. Dies gilt allerdings nur, wenn nicht zugleich die Intensivstationen und die Gesundheitsämter am Limit sind.

Auch wenn dort gelockert werden darf, heißt das nicht, dass Maßnahmen zur Kontaktvermeidung aufgegeben werden. Die Maskenpflicht soll weiter beibehalten werden. Öffnet die Gastronomie oder werden Veranstaltungen wieder zugelassen, muss es eine digital gestützte Kontakt-Nachverfolgbarkeit geben – etwa durch verbindliche Reservierung mit Erfassung der für die Nachverfolgung erforderlichen Kontaktdaten. Das Papier sieht feste Zeitfenster und Einlasskontrolle mit personalisierten Zugangsbestätigungen bei Veranstaltungen, aber auch im gastronomischen Bereich vor. Vorrangig geöffnet werden sollen daher Einrichtungen, bei denen das durchgängige Tragen einer Maske beziehungsweise die Einhaltung von Abstandsregeln sichergestellt ist. „Gleiches gilt für Veranstaltungen im Freien; solche haben Vorrang vor denen in geschlossenen Räumen.“

Hochschulen Die Lehre an Hochschulen und Universitäten soll grundsätzlich nur noch digital stattfinden. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Labortätigkeiten, Praktika sowie praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen.

Betriebsferien Firmen sollen prüfen, ob sie Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen zwischen den Tagen anordnen können, um bundesweit den Grundsatz „Stay at Home“ (“Bleib’ zu Hause!“) umsetzen zu können.

Wirtschaftshilfen Die Novemberhilfe für geschlossene Betriebe soll im Dezember fortgeführt werden. Diese Maßnahme hatte vor allem der Branchenverband Dehoga gefordert. Allerdings leiden längst nicht nur die geschlossenen Geschäfte unter den schärferen Maßnahmen. Diejenigen, die zwar geöffnet bleiben, aber weiter mit „erheblichen Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes“ rechnen müssen, sollen ebenfalls Unterstützung bekommen. Konkret nennt das Papier den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen sowie die Reisebranche.

Kultur Die Länderchefs verweisen klar auf die Kunstfreiheit. Sobald es angesichts der Infektionslage möglich sei, sollten daher die Kultureinrichtungen wieder öffnen können. Die Kulturminister sollen dafür eine Strategie erarbeiten, „die den notwendigen Vorlauf und hinreichende Planungssicherheit gewährleistet“

Risikogruppe Neben der bereits angekündigten Ausgabe von 15 FFP2-Masken für die vulnerable Gruppe sind je Pflegebedürftigem 20 Schnelltest pro Woche vorgesehen.

Impfungen Die Länderchefs sind zuversichtlich, dass noch im Dezember mit den Impfungen begonnen werden kann. Der Bund soll die Länder dabei nicht nur personell, sondern auch mit dem Aufbau eines elektronischen Impfregisters.

Sozialversicherungen Der Bund wird im Rahmen der „Sozialgarantie 2022“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisieren, indem er Steuermitteln bis 2022 zuschießt. Auch soll geprüft werden, wie mit Steuermitteln die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung angesichts explodierender Kosten gedeckelt werden könne.

Corona-Warn-App Neben drei bereits angekündigten Updates soll die App weitere Funktionen bekommen. Geprüft werden soll etwa wie die Einbindung eines Kontakttagebuchs und einer digitalen Anmeldefunktion für Gaststätten und bei Veranstaltungen. Über weitere Funktionen soll es Gespräche geben.

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