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Corona-Pandemie Bund hält an Maskenpflicht in Bussen und Bahnen fest

Berlin · Die Bundesregierung plant, die Maskenpflicht in Fernzügen beibehalten. Das teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mit. Die Diskussion angestoßen hatte der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, der die Maskenpflicht im Nahverkehr aufheben möchte.

Bis Jahresende gilt die Maskenpflicht im gesamten ÖPNV.

Bis Jahresende gilt die Maskenpflicht im gesamten ÖPNV.

Foto: dpa/Christoph Soeder

In der Bundesregierung gibt es bisher keine Überlegungen, die Maskenpflicht in Fernzügen und -bussen aufzuheben. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums verneinte das am Montag in Berlin auf Nachfrage und verwies auf das geltende Infektionsschutzgesetz und die darin enthaltenen Vorgaben. Das Gesetz sei beschlossen und innerhalb der Regierungskoalition abgestimmt.

Über die Maskenpflicht im Nahverkehr können laut Infektionsschutzgesetz die Länder selbst entscheiden. Für Fernzüge und Fernbusse ist der Bund zuständig. Dort gilt laut Infektionsschutzgesetz noch bis 7. April 2023 eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste über 14 Jahren.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) strebt an, die Maskenpflicht in Bus und Bahn nicht über das Jahresende hinaus zu verlängern. Er wolle hierfür im Gespräch mit den anderen Ländern eine möglichst einheitliche Regelung erreichen, hatte er am Freitag gesagt.

„Masken schützen erwiesenermaßen vor Infektionen. Das sollten wir jetzt im Jahre drei der Pandemie eigentlich gelernt haben“, sagte die Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Auf diesen Schutz zu verzichten, gerade dort, wo Menschen auf engstem Raum dicht gedrängt seien, halte man für unvorsichtig. Es sei jetzt Mitte November. „Wie die Infektionslage dann Ende Dezember aussehen wird, wie die Lage in den Krankenhäusern sein wird, können wir alle noch nicht beurteilen, auch Schleswig-Holstein nicht.“

Ein Sprecher des FDP-geführten Bundesverkehrsministeriums sagte dagegen mit Blick auf mögliche Entscheidungen der Länder, diese sollten auf Grundlage der aktuellen Entwicklung getroffen werden. Bei einer Entspannung sei es aus Sicht des Ministeriums auch vertretbar, auf Freiwilligkeit zu setzen.

(kj/dpa)
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