Corona-Pandemie Neue Testverordnung tritt in Kraft

Berlin · Ab diesem Donnerstag gilt eine neue Testverordnung für den Kampf gegen die Corona-Pandemie. Während die Infektionszahlen kontinuierlich steigen, werden nicht mehr alle Schnelltests kostenfrei sein.

 Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte es bereits angekündigt, ab diesem Donnerstag gilt sie: die neue Corona-Testverordnung, mit der die kostenfreien Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger ein Ende haben. Unter anderem wegen der enorm hohen Kosten gibt es Gratis-Schnelltests künftig nur noch für bestimmte Risikogruppen und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Für andere werden drei Euro Zuzahlung fällig.

Bisher hatte jeder – auch ohne Corona-Symptome – Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Testbescheid, der meist direkt aufs Smartphone kommt und als Nachweis genutzt werden kann. Die Beschränkung auf einmal Gratis-Testen pro Woche wurde in der Regel jedoch nicht kontrolliert. Gesundheitsexperten hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass anlassloses Testen nur bedingt sinnvoll sei. Das Problem: Nach Angaben von Lauterbach entstanden dem Bund durch die Gratis-Tests Kosten in Höhe von einer Milliarde Euro – pro Monat.

Künftig ist vorgesehen, dass Gründe genannt werden sollen vor einem 3-Euro-Test. Gedacht sind sie zur Absicherung etwa vor Familienfeiern, Konzerten oder anderen Versammlungen in Innenräumen, bei denen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Dies soll per Unterschrift bestätigt und, sofern möglich, nachgewiesen werden, etwa durch Tickets. Wie praxistauglich diese Neuregelung zur Vermeidung anlassloser Tests ist, wird sich zeigen.

Gratis werden die Tests aber weiterhin für Menschen sein, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel. Auch Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre und Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken sollen sich weiterhin kostenlos testen lassen können. Das gilt dem Entwurf zufolge ebenso für Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können. Kostenlose Corona-Schnelltests soll es künftig weiterhin auch für pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung sowie deren Betreuer geben. Das teilte Lauterbach am Mittwoch mit. „Damit erweitern wir den Kreis der Anspruchsberechtigten, behalten aber das Kriterium dafür bei: Wir schützen Risikogruppen durch kostenlose Bürgertests“, sagte der SPD-Politiker.

Er appellierte zudem an die Pflegeheime, per Hausrecht eine Maskenpflicht für Besucher einzuführen. Nach Beratungen mit den Trägern von Heimen in Berlin sagte Lauterbach, jeder Besucher müsse getestet sein, „sonst haben wir in den nächsten Wochen erhebliche Ausbrüche zu erwarten“.

An diesem Donnerstag soll der Sachverständigenausschuss des Bundestages seinen Bericht zur Evaluierung der Corona-Maßnahmen vorlegen. Dieser soll dann eine wesentliche Grundlage für die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes und damit für die Schutzmaßnahmen für den kommenden Herbst und Winter bilden. Besonders strittig: Ob und in welchem Umfang eine allgemeine Maskenpflicht zurückkommen wird.

(jd/dpa)
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