Verwirrung um Corona-Regeln Wie viele Menschen dürfen sich an Weihnachten treffen?

Mit dem harten Lockdown werden auch die zunächst versprochenen Lockerungen zu den Feiertagen zurückgenommen. Trotzdem sollen sich an den drei Weihnachtstagen zumindest etwas mehr Personen treffen können als grundsätzlich bis Januar – um die Zahl gab es zunächst Verwirrung.

 Weihnachten alleine unter’m Baum oder doch mit der Familie? Wie viele Menschen darf und soll ich einladen zu Weihnachten? Antworten gibt das Beschlusspapier der Ministerpräsidenten.

Weihnachten alleine unter’m Baum oder doch mit der Familie? Wie viele Menschen darf und soll ich einladen zu Weihnachten? Antworten gibt das Beschlusspapier der Ministerpräsidenten.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Wenn an diesem Mittwoch der harte Lockdown beginnt, geht es neben dem Herunterfahren des öffentlichen Lebens vor allem um das Reduzieren der persönlichen Kontakte. Im privaten Raum, da sind sich die Wissenschaftler im Wesentlichen einig, passieren wohl immer noch die meisten Ansteckungen. Das Virus überträgt sich nun einmal direkt von Mensch zu Mensch, und diese Gefahr soll möglichst gering gehalten werden. Deshalb gilt grundsätzlich für den harten Lockdown bis mindestens 10. Januar weiterhin, was auch zuletzt galt: Es dürfen sich nur maximal fünf Verwandte, Freunde oder Bekannte aus höchstens zwei Hausständen privat treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mit gerechnet. Aber was gilt zu den Feiertagen?

Für Weihnachten und Silvester waren Lockerungen versprochen worden, die angesichts der Infektionszahlen wieder einkassiert wurden. Für Silvester gibt es gar keine Lockerungen, während es im Beschluss der Ministerpräsidenten heißt: „Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können.“ Die darauf folgende Erläuterung in dem fünfseitigen Papier hat es zunächst Verwirrung gegeben.

Wörtlich heißt es da: „In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 – als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen – während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.“

Es ist dieser Satz, der über zehn Zeilen und mit mehreren Einschüben konstruiert ist, der einigen Interpretationsspielraum ließ. Gemeint und korrekt ist, das hat NRW- Regierungschef Armin Laschet noch einmal bekräftigt: Erlaubt sind Treffen mit bis zu vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus diesem Personenkreis. Der Unterschied zu den grundlegenden Regeln des harten Lockdowns ist also, dass die vier zusätzlichen Personen auch aus verschiedenen Haushalten stammen dürfen und die Summe der Personen (Haushalt plus engste Familie) die Zahl fünf überschreiten darf. Der engste Familienkreis wird hier etwas weiträumiger definiert: Auch Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige zählen dazu.

Auch wenn Eltern nun also ihre drei erwachsenen Kinder zum Weihnachtsessen einladen dürfen, wird diese Regelung für Diskussionen sorgen: Wer von den Dreien darf nun seinen Partner mitbringen? Schließlich sind insgesamt vier Gäste erlaubt, nicht mehr. Oder was mache ich, wenn eines der Kinder mehrere Kinder hat und der älteste Enkel 15 Jahre alt und somit nicht unter die Kinder-Regel fällt? Was, wenn ich keine Familie (mehr) habe – darf ich einen Freund einladen, auch wenn es nicht explizit erlaubt ist?

Es wird kein leichtes Weihnachtsfest, vielerorts wird der „engste Familienkreis“ neu definiert werden müssen und natürlich: Kontrollieren kommen wird es keiner und kann es auch keiner, so viel ist auch klar. Es wird wie so oft auf Eigenverantwortung und Vernunft ankommen, auf Konfliktfähigkeit und Kompromisse, um möglichst schnell aus dem harten Lockdown herauszukommen – und eines Tages wieder größere Feste feiern zu können.

(jra)
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