Folgen der Corona-Krise Die FDP warnt vor einem Schlupfloch bei der Schuldenbremse

Exklusiv | Berlin · Der Bund könne theoretisch unbegrenzt für Erstattungsleistungen herangezogen werden und damit die Schuldenbremse überschreiten, sagt der FDP-Politiker Otto Fricke.

 FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke im Bundestag.

FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke im Bundestag.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die Bundesregierung kann die im Grundgesetz vorgeschriebene Schuldenbremse durch ein in der Corona-Krise geschaffenes Schlupfloch zumindest teilweise umgehen, ohne dass der Bundestag dies unterbinden könnte. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Das Schlupfloch tut sich demnach beim staatlichen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Rettung angeschlagener Unternehmen auf, der mit insgesamt 600 Milliarden Euro gefüllt ist.

Wenn der WSF Kreditgarantien übernommen hat, um Unternehmenspleiten zu verhindern, und diese zu Erstattungsleistungen gegenüber den Kreditgebern führen, könne dies „nicht als finanzielle Transaktion im Sinne des Artikel 115-Gesetzes bewertet werden“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Die Erstattungsleistungen fielen nicht unter die Ausnahmeregel zur Aussetzung der Schuldenbremse, sind aber vom Bundestag auch noch nicht genehmigt worden. Der Bund könne theoretisch unbegrenzt für Erstattungsleistungen herangezogen werden und damit die Schuldenbremse überschreiten, sagte der FDP-Politiker Otto Fricke.

Das Finanzministerium räumt in seiner Antwort ein, dass der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber erst im Nachhinein die Erstattungsleistungen des WSF bei in Anspruch genommenen Kreditgarantien billigen kann. Soweit Kredite für Ausgaben aufgenommen würden, die nicht unter die Ausnahmeregel der Schuldenbremse fielen, „ist in Verbindung mit der nächsten Beschlussfassung über ein Haushaltsgesetz ein gesonderter Beschluss des Deutschen Bundestags über die Tilgung der erhöhten Bundesschuld herbeizuführen, soweit mit dieser Kreditaufnahme die nach der Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme des Bundes überschritten worden ist“, heißt es in der Antwort. Eine frühere Aufstellung des Tilgungsplans sei nicht möglich.

„Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds hat die Koalition ein gefährliches Schlupfloch geschaffen, durch das die Gültigkeit der Schuldenbremse faktisch eingeschränkt wird“, sagte Fricke. „Dass es der Bundesregierung jetzt über den WSF möglich sein soll, die Schuldenobergrenze zu reißen, ohne vorher vom Parlament eine Notsituation beschließen zu lassen, darf so nicht richtig sein. Die nun klaffende Regelungslücke muss dringend geschlossen werden“, forderte der FDP-Politiker.

(mar)
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