Corona-Maßnahmen Heil will verlängertes Kurzarbeitergeld auf bis zu 87 Prozent erhöhen

Exklusiv | Berlin · Um Betrieben in der Pandemie unter die Arme zu greifen, wurden die Regelungen zum Kurzarbeitergeld bereits bis Ende März verlängert. Jetzt will die Ampel-Koalition die Sätze noch erhöhen.

 Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) bei einer Pressekonferenz in Berlin. (Archiv)

Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) bei einer Pressekonferenz in Berlin. (Archiv)

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will das bereits bis 31. März verlängerte Kurzarbeitergeld in der Corona-Pandemie stufenweise auf bis zu 87 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhöhen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium unserer Redaktion mit. Einen entsprechenden Änderungsantrag wollen die Ampel-Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP in die Beratungen zur Stärkung der Impfprävention an diesem Dienstag im Bundestag einbringen.

Der Antrag sieht unter anderem vor, dass ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt werden sollen, wenn ein Kind im Haushalt lebt, beträgt der Satz 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 Prozent und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies soll für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem sollen die Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.

„Kurzarbeit ist unsere starke Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal. Wir haben mit der Kurzarbeit millionenfach Arbeitsplätze in der Corona-Krise gesichert“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu den Plänen. „Auch in der vierten Welle stehen wir den Betrieben und Beschäftigten weiter zur Seite und verlängern deswegen auch die erhöhten Sätze beim Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022. Das gibt den Beschäftigten, die schon lange in Kurzarbeit sind, soziale Sicherheit und den Betrieben die Möglichkeit, ihre Fachkräfte im Winter zu halten, um im Frühjahr durchstarten zu können.“

Die Verlängerung der Regelung zu den erhöhten Leistungssätzen beim Kurzarbeitergeld führt den Ministeriumsangaben zufolge zu Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von schätzungs­weise rund 150 Millionen Euro im Jahr 2022.

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