Beschlussvorlage des Kanzleramts Lockdown soll bis 14. März verlängert werden – Friseure könnten früher öffnen

Berlin · Im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Mittwoch ist ein neuer Entwurf für die Beschlüsse von Bund und Ländern bekannt geworden, der eine deutliche Verlängerung des Lockdowns vorsieht. Allerdings soll es Ausnahmen geben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller und Bayerns Regierungschef Markus Söder nach der letzten Ministerpräsidentenkonferenz.

Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller und Bayerns Regierungschef Markus Söder nach der letzten Ministerpräsidentenkonferenz.

Foto: AP/Hannibal Hanschke

Nach dem Papier aus dem Kanzleramt soll der Lockdown bis 14. März aufrechterhalten werden. Schulen und Kitas sollen demnach bei den Öffnungen Priorität haben – allerdings sieht der Entwurf keinen konkreten Stufenplan vor.

Vielmehr sollen die Länder entsprechende Öffnungsszenarien vorgeben. „Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung“, heißt es in dem Papier, das unserer Redaktion vorliegt. Allerdings betont das Kanzleramt in dem Entwurf, dass medizinische Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen nötig bleiben. Zudem sollen vermehrt Schnelltests in Schulen den sicheren Unterricht ermöglichen. Das Kanzleramt gibt damit die wesentliche Entscheidung in den besonders strittigen Fragen der Öffnung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ab. Ob das die virtuellen Beratungen der Kanzlerin mit den 16 Ministerpräsidenten, die am Mittwoch um 14 Uhr beginnen, beschleunigen wird, bleibt fraglich.

Die weiteren Regeln des Entwurfs im Überblick:

Friseure Trotz Lockdown-Verlängerung bis 14. März sollen Friseure bereits ab 1. März wieder öffnen können. Hier sollen „Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken“ eingehalten werden, wie es in dem Entwurf weiter heißt.

Heimarbeit Homeoffice wird weiterhin dringend angeraten. Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen, „sofern die Tätigkeiten es zulassen“.

Kontaktbeschränkungen Unverändert bleiben die generellen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen wie privaten Raum. Private Treffen sollen weiterhin nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt sein.

Maskenpflicht Im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften soll weiterhin die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gelten – dazu zählen OP-Masken oder FFP2-Masken. Hygienekonzepte in allen Einrichtungen sind weiter streng einzuhalten.

Reisen „Nicht notwendige private Reisen und Besuche“ sollen vermieden werden. Dies gilt laut Entwurf auch für Besuche bei Verwandten.

Öffnungsschritte Zwei Alternativen sind in dem Entwurf enthalten. Bei der ersten Variante treten die Ministerpräsidenten am 10. März noch einmal zusammen und entscheiden dann über weitere Öffnungsschritte. Die Alternative ist deutlich schärfer: Demnach soll es einen Automatismus geben, erst ab einer deutschlandweiten Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen weitere Öffnungen zuzulassen. Konkret wird eine vorsichtige Öffnung des Einzelhandels genannt m mit einem Kunden pro 20 Quadratmetern. Zudem wird die Öffnung von Museen und den weiteren körpernahen Dienstleistungen, also etwa Nagel- und Tattoo-Studios zugestanden. Die ursprünglich schon für die heutige Sitzung avisierte Öffnungsstrategie der Chefs der Staatskanzlei liegt offenbar noch nicht vor, sie soll weiter entwickelt werden.

Hotspots Die Regelung sieht vor, dass in Städten und Kreisen, die eine Inzidenz von mehr als 50 haben, schärfere Maßnahmen gelten sollen.

Impfungen Der Bund verspricht, dass er mit den Pharmakonzernen über längerfristig planbare Auslieferungstermin spricht. Sollte es erneut zu Verzögerungen kommen, verpflichtet er sich, die Länder schnell zu informieren. Die Bundesregierung unterstreicht noch einmal, dass sie bis Ende des Sommers jedem Bürger ein Impfangebot machen möchte.

Seniorenheime Da in den Altenheimen die Impfungen weit vorangeschritten sind, enthält der Entwurf auch eine Empfehlung, diese weiter zu öffnen. Die Gesundheitsminister der Länder sollen darüber beraten, ab wann und mit welchem Testkonzept Besuchsregeln ausgeweitet werden können. Für die Testung soll in all jenen Einrichtungen, in denen keine zivilen Kräfte über die Arbeitsagenturen dafür angeheuert werden können, die Bundeswehr einspringen.

Schnelltests Die Strategie von Bund und Ländern fußt auch auf einer Zulassung der „Schnelltest zu Selbstanwendung“. Diese Tests können die Bürger beispielsweise in Apotheken kaufen. Allerdings enthält der Entwurf eine Einschränkung: Wichtig sei, dass die Tests auch qualitativ hochwertig sein. So heißt es: „Eine zu große Zahl falsch-negativer Testergebnisse im Selbsttest kann fatale Folgen haben.“ Weiter ausgeführt wird dies allerdings nicht.

Wirtschaftshilfen Zuletzt hatte es massive Kritik gegeben, weil die November und Dezember helfen so schleppend ausgezahlt wurden. So hatte beispielsweise NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) dem Bund vorgeworfen, „nichts auf die Kette zu bekommen“. Die Abschlagszahlungen und die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III starten im Monat Februar 2021.Die regulären Auszahlungen erfolgen wie auch schon bei der Überbrückungshilfe II und den außerordentlichen Wirtschaftshilfen über die Länder. Die regulären Auszahlungen starten im März.

Kontaktnachverfolgung Bis Ende des Monats soll das System Sormas in allen Gesundheitsämter installiert sein. Damit soll die Kontaktverfolgung einfacher werden.

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