Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz Drei Schwellen für Corona-Maßnahmen
Düsseldorf · 3G am Arbeitsplatz, 2G im Freizeitbereich: Auf diese grundlegende Linie verständigen sich Bund und Länder im Kampf gegen die Pandemie. Je nach Lage in den Krankenhäusern sollen auch Kontaktbeschränkungen möglich sein.
Die Regierungschefs der Länder und Vertreter des Bundes haben härtere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. So beauftragten die Länderchefs den Bund damit, eine Impfpflicht für Beschäftigte in bestimmten Branchen einzuführen: „Die Länder halten es für erforderlich, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.“
Zudem einigte sich die Ministerpräsidentenkonferenz auf neue Schwellenwerte. Steigt der sogenannte Hospitalisierungsindex über einen Wert von drei, gelte flächendeckend im Freizeitbereich die 2G-Regelung, also nur noch Zugang für Genesene und Geimpfte. Die Hospitalisierungsrate in NRW betrug am Donnerstag 4,08. Erst wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten worden sei, könne von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden.
Übersteigt die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert sechs, müssen laut Beschluss Geimpfte und Genesene zusätzlich einen Testnachweis vorlegen. „Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den Regelungen wieder abgesehen werden“, heißt es. Ab einem Schwellenwert von neun muss nach Angaben von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das Instrumentarium des Infektionsschutzgesetzes inklusive Kontaktbeschränkungen voll angewendet werden – vorausgesetzt, die Landtage stimmen dem zu.
Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, begrüßte diese Systematik: „Im Sinne der Transparenz der Regeln halten wir es für richtig, dass sich die Länder hier auf einheitliche Korridore verständigt haben.“ Unverzichtbar sei in diesem Zusammenhang, dass die Länder die Kommunen bei den notwendigen Kontrollen unterstützten. „Natürlich sind auch die jeweiligen Veranstalter gefordert. Ohne konsequente Kontrollen werden diese Maßnahmen nicht die notwendige Wirkung entfalten können“, sagte Landsberg.
Merkel sprach von einer besorgniserregenden Situation. Das Ziel, das Gesundheitssystem nicht zu überfordern, könne nicht flächendeckend eingehalten werden. „Wir werden permanent beobachten müssen, ob das reicht oder ob wir zu einer noch schwierigeren Situation kommen – was ich nicht hoffe.“ NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) verwies darauf, dass seit elf Tagen täglich neue Rekordwerte erreicht worden seien. Zuletzt lag die Zahl der Neuinfizierten bei mehr als 65.000. „Viele Hundert Menschen davon werden sterben“, sagte er. „Wir sind sehr nah an dem Punkt, an den wir nie kommen wollten.“
Der Beschluss enthält zudem die angekündigte 3G-Regelung am Arbeitsplatz, wonach nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung solle vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. „Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an“, heißt es. Wo es möglich sei, sollen die Arbeitnehmer zudem aus dem Homeoffice heraus arbeiten.
Bund und Länder verabredeten zudem, die Impfangebote in Form mobiler Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwelliger Angebote, Arztpraxen, Betriebsärzte, Gesundheitsämter oder anderer Möglichkeiten auszuweiten. Auch Kindern zwischen fünf und elf Jahren solle, sobald eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission vorliege und der Impfstoff zur Verfügung stehe, rasch eine Impfung angeboten werden. Wüst sprach von einer nationalen Kraftanstrengung.
SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty forderte die Landesregierung auf, die Beschlüsse in NRW jetzt umgehend umsetzen. Der Ministerpräsident habe durch sein abwartendes Handeln schon viel zu viel Zeit verloren. „Es darf dabei keine Ausnahmen und Sonderwege der NRW-Landesregierung wie in der Vergangenheit mehr geben.“ Kutschaty sagte, vor allem brauche man ein funktionierendes Kontrollkonzept, mit dem die beschlossenen Regeln auch auf Einhaltung überprüft würden. „Die Landesregierung muss die Kommunen dabei sofort unterstützen und auch die von ihr im September geschlossenen Impfzentren sofort wieder hochfahren.“