Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht Ist „Containern“ wirklich Diebstahl?

Düsseldorf · Unter „besonders schwerem Fall des Diebstahls“ kann man sich einiges vorstellen – aber das Herausfischen von aussortierten Lebensmitteln aus dem Müll? Ja, befand eine Staatsanwaltschaft in Bayern. Jetzt muss sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen.

 Weggeworfene Lebensmittel in einer Mülltonne.

Weggeworfene Lebensmittel in einer Mülltonne.

Foto: dpa/Christiane Raatz

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck in Bayern hatte im Januar 2019 zwei Studentinnen des besonders schweren Diebstahls für schuldig gesprochen. Sie entwendeten Lebensmittel aus den Müllcontainern eines Supermarktes. Die beiden wollen nun Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen – denn „Containern“ dürfe nicht illegal sein.

„Containern“, so nennt man es, wenn Menschen im Müll nach aussortierten Lebensmitteln suchen, die man noch essen kann. Insbesondere Müllcontainer von Supermärkten und Großrestaurants werden dafür aufgesucht. Das machten im Juni 2018 auch die beiden Studentinnen, die nun in Karlsruhe Klage einreichen.

Polizisten erwischten die zwei Studentinnen beim „containern“ vor einem Supermarkt in Olching bei München. Der Supermarkt erstattete Strafanzeige, die Staatsanwaltschaft ermittelte „wegen besonders schweren Falls des Diebstahls“. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck sprach die beiden schuldig und verwarnte sie mit je acht Stunden Sozialarbeit bei der örtlichen Tafel. Die beantragte Geldstrafe von jeweils 1200 Euro mussten die beiden Mitte-20-Jährigen nicht zahlen, das Gericht hielt ihnen zugute, „dass die entwendete Ware für den Eigentümer wertlos war“. Lassen sie sich aber noch einmal beim Containern erwischen, droht eine Geldbuße.

Im Nachgang wurde dieses Urteil vom Bayerischen Obersten Landesgericht ebenfalls bestätigt: „Der Umstand, dass die Lebensmittel zur Entsorgung in einen Abfallcontainer geworfen wurden, sagt darüber, ob dem Eigentümer damit auch deren weiteres Schicksal gleichgültig ist, nicht zwingend etwas aus“, hieß es in dem Beschluss. Der Container habe auf Firmengelände gestanden und sei verschlossen gewesen. Außerdem bezahle der Supermarkt eine Firma für die Entsorgung.

Jetzt, eineinhalb Jahre und zwei Gerichtsurteile später, wollen die Studentinnen Caro, 28, und Franzi, 26, ihre Klageschrift in Karlsruhe einreichen. Am Freitag um 12 Uhr wollen sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Im Internet haben sie ihren Fall öffentlich gemacht und informieren in einem Blog über die neuesten Entwicklungen. Sie schreiben: „Nach reichlichen Überlegungen haben wir uns dazu entschieden, gemeinsam mit unseren Anwält*innen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Verfassungsklage einzureichen, denn trotz unserer Verurteilung bleibt weiterhin die Absurdität bestehen, dass in Zeiten der Klimakrise der Schutz unserer Lebensgrundlagen hintangestellt wird.“ Sie schreiben außerdem, dass das Problem der Lebensmittelverschwendung bereits seit Jahren auch der Politik bekannt, der Handlungsbedarf sei allgegenwärtig.

In Deutschland landen nach Berechnungen der Universität Stuttgart jährlich fast 13 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Die Umweltorganisation WWF geht sogar von mehr als 18 Millionen Tonnen aus. Ein Vorstoß von Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne), das Containern zu legalisieren, scheiterte im Juni auf der Justizministerkonferenz in Lübeck am Widerstand der CDU-Länder. Auch Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) lehnte die von Hamburg vorgeschlagene Legalisierung ab.

Unterstützt werden die beiden Frauen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die es sich zum Ziel gesetzt hat, Grund- und Menschenrechte vor Gericht einzuklagen.

Mit Material der dpa

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