Prozessbeginn gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff nutzt Anklagebank als Bühne

Hannover · Am ersten Prozesstag verteidigt der frühere Bundespräsident in einer forschen, 45-minütigen Rede seine Beziehung zu dem Filmproduzenten David Groenewold. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nennt er "ehrabschneidend".

Es erinnert ein wenig an seine alten Zeiten als niedersächsischer Ministerpräsident. Christian Wulff greift seinen dicken Packen mit DIN-A5-Zetteln und erhebt sich. Fast 45 Minuten wird der 54-Jährige gleich reden, weitgehend frei, nur bei Zahlen und Zitaten blickt er auf seine Notizen. Ein Vortrag über Rücktritt und Fehler, über Freundschaft, über Champagner und Bananensaft, über Hochzeit und Geburt, über Hotelkosten und Briefe an Unternehmer, über Niedersachsen und China.

Der frühere Bundespräsident verwandelt die Anklagebank im großen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Hannover in seine Bühne. Weil er sich vom mitangeklagten Filmunternehmer David Groenewold (40) gekauft haben lassen soll, sitzt er dort. Doch Wulff dreht den Spieß um und attackiert die Vertreter der Staatsanwaltschaft, die Korruptionsermittler Clemens Eimterbäumer und Anna Tafelski. Er geißelt den Ermittlungsaufwand und das Ausleuchten intimster Details. Eine Million Dateien seien durchforstet, 45 Konten und 37 Telefonanschlüsse ausgewertet, acht Objekte durchsucht worden, darunter auch das Privathaus in Großburgwedel. "Die persönlichen Schäden, die meine Familie und ich erlitten haben, werden bleiben — wahrscheinlich ein Leben lang."

3209 Euro Gesamtzeche

Laut Anklage hat Groenewold Wulff zum Oktoberfest 2008 eingeladen — das strafrechtliche Überbleibsel aus einer Reihe von Affären um Hauskredit und Urlauben bei Unternehmerfreunden. 400 Euro Hotelkosten für zwei Übernachtungen im "Bayerischen Hof" hat der Filmproduzent laut Staatsanwaltschaft übernommen, 110 Euro für eine Babysitterin getragen, die Wulffs zum Abendessen im Wert von 209,40 Euro und am nächsten Tag ins Käfer-Festzelt auf der Wies'n eingeladen haben. 3209 Euro habe dort die vom Filmunternehmer gezahlte Gesamtzeche für die illustre Runde unter anderem mit TV-Kommissarin Maria Furtwängler und deren Mann, dem Verleger Hubert Burda, betragen. Im Gegenzug soll Wulff beim damaligen Siemens-Chef Peter Löscher ein Sponsoring für den von Groenewold produzierten Film "John Rabe" erbeten haben.

"Der Vorwurf ist schlicht abwegig, schlicht ehrabschneidend", empört sich der Ex-Präsident, der sich zum Prozessauftakt das Bundesverdienstkreuz ans Revers seines Anzugs gepinnt hat. "Ich möchte nach all dem, was war, dass jetzt Recht gesprochen wird." In den 37 Jahren politischer Betätigung habe er nie eine Zuwendung angenommen, behauptet Wulff, der noch im Frühjahr 2010 ein Businessclass-Upgrade bei einem privaten Ferienflug nach Florida im niedersächsischen Landtag kleinlaut als Fehler eingestanden hatte. Selbst die belegten Brötchen in den wöchentlichen Kabinettssitzungen in Hannover habe man aus eigener Tasche bezahlt, sagt er nun im Gericht, das er ganz offensiv durch den Vordereingang betreten hat.

Der Alkoholverächter Wulff

Mit Groenewold sei alles korrekt gelaufen. Dieser sei als enger Freund Gast bei Wulffs Hochzeit mit seiner zweiten Frau gewesen, habe nach der Geburt von Sohn Linus als Erster am Wochenbett von Bettina gestanden, berichtet Wulff. Immer wieder habe man sich gegenseitig eingeladen. Von der teilweisen Begleichung der Hotelrechnung durch diesen Freund habe er aber nichts mitbekommen, die Kosten für die Babysitterin habe er ihm bar zurückgegeben, erzählt der ehemalige Ministerpräsident — eine Version, die der Filmunternehmer in einer von seinem Anwalt vorgelesenen Erklärung zuvor bestätigt hat. Von Sause auf der Wies'n zu sprechen, sei eine Farce, gerade bei ihm, der als Alkoholverächter bekannt und oft auch verspottet worden sei, so Wulff. Natürlich habe er an Siemens geschrieben, gibt Wulff zu, aber das habe "nichts, aber auch gar nichts mit Herrn Groenewold zu tun". Ihm sei es um das Projekt gegangen, um ein anständiges Gedenken an den früheren Siemens-Asienmanager, der in der Nazi-Zeit Tausenden Chinesen das Leben gerettet habe.

Ankläger Eimterbäumer spricht von einer "konkreten Unrechtsvereinbarung", will den Vorfall nach wie vor als Bestechlichkeit bei Wulff und Bestechung bei Groenewold bewertet und bestraft wissen. Dabei hatte die Zweite Große Strafkammer das mögliche Delikt bereits herabgestuft: auf die milder zu bestrafende Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung.

(RP)
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