Von der Leyen fordert Handy-Regeln Chef darf nicht jederzeit anrufen

Berlin · Angesichts der steigenden Belastungen für Arbeitnehmer hat Arbeitsministerin Ursula von der Leyen von Unternehmen klare Regeln zum Umgang mit Smartphones und Handys gefordert. Dabei gelten schon heute Regeln. Viele Arbeitnehmer kennen sie aber nicht.

Burnout: Auf diese Anzeichen müssen Sie achten
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Foto: Techniker Krankenkasse

Immer weniger Menschen schaffen den Spagat zwischen Arbeit und Freizeit. Weil Arbeitnehmer dank Handy, Smartphone und Computer jederzeit erreichbar sind, steigt auch die Stressbelastung. Was viele nicht wissen: Arbeitgeber dürfen von ihren Beschäftigten nicht verlangen, ständig einsatzbereit zu sein.

Schnell noch am Wochenende den E-Mail-Account durchgehen, danach ein kurzes Telefonat mit dem Chef: Viele Arbeitnehmer vernachlässigen ihre Freizeit — der Karriere zuliebe, oder weil sie sich in der Firma unter Druck gesetzt fühlen. Dabei ist eine ausgeglichene Work-Life-Balance wichtig für die Gesundheit.

Auszeiten sind keine lästige Pausen vom Job, sondern Voraussetzung dafür, dauerhaft leistungsfähig zu bleiben. Ist man ständig erreichbar, kann das im schlimmsten Fall zu Depressionen oder Burnout führen.

Ausnahmeregelungen und Rufbereitschaft

Was viele nicht wissen: Der Chef darf nicht nach Feierabend anrufen, selbst wenn der Arbeitnehmer über ein Diensthandy verfügt. Für einen solchen Fall müssen Ausnahmeregelungen geschaffen und schriftlich festgehalten werden. So kann im Vorfeld eine Rufbereitschaft vereinbart werden — diese muss aber anschließend mit Geld oder Freizeit ausgeglichen werden.

Worüber sich viele Menschen ebenfalls nicht im Klaren sind: Das Beantworten beruflicher E-Mails in der Freizeit gehört zur Arbeitszeit. Große Firmen wie BMW, Puma oder die Telekom haben deswegen nach Berichten der "Bild" bereits Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern getroffen. Dort wird die ständige Erreichbarkeit oder das Bearbeiten von E-Mails in der Freizeit grundsätzlich nicht erwartet.

Trotz dieser Regelungen sind laut einer Bitkom Studie noch 29 Prozent der Arbeitnehmer jederzeit für den Chef oder Kollegen erreichbar. Das bedeutet: Jeder Dritte ist bereit, seine Freizeit zu Gunsten seines Jobs zu vernachlässigen. Experten raten Arbeitnehmern deshalb zu Selbstkontrolle. Freizeit sollte aktiv zum Entspannen genutzt werden. So sollten Mitarbeiter die Zeit, in der sie E-Mails checken stark einschränken. Im schlimmsten Fall kann der ständige Wunsch, auf das Handy zu schauen sogar eine Abhängigkeit bedeuten, die therapiert werden muss.

1400 Prozent mehr Fehltage wegen Burnout

In der vergangenen Woche hatte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) davor gewarnt, dass ständiger beruflicher Stress zu Burnout und Depressionen führen kann. Den Experten zufolge haben die Fehltage aufgrund einer Burnout-Diagnose seit 2004 um 1400 Prozent zugenommen. Noch mehr Menschen sind von Depressionen betroffen. In deutschen Unternehmen entstehen laut BPtK durch psychische Krankheiten Produktionsausfälle von rund 26 Milliarden Euro pro Jahr.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen nimmt die Unternehmen in Pflicht: "Das Arbeitsschutzgesetz verlangt mit seinem knallharten Strafenkatalog von jedem Chef, dass er Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt - werktags genauso wie am Wochenende." In der Praxis bedeute dies, es müsse "glasklare Regeln" geben, zu welchen Uhrzeiten ein Mitarbeiter erreichbar sein müsse und wann er dafür einen Ruheausgleich bekomme, sagte von der Leyen der "Bild"-Zeitung.

Dazu zähle auch, festzulegen, wann ein Mitarbeiter Mails checken müsse und wann es in Ordnung sei, dass er sich später darum kümmere. Die neue Technik stelle kein Problem für die Gesundheit dar, fügte von der Leyen hinzu: "Wir müssen nur lernen, vernünftig damit umzugehen", sagte sie.

(AFP)
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