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Chaos am Flughafen Immer häufiger massive Ausfälle im Luftverkehr durch Drohnen

Frankfurt · Schon wieder Flugchaos wegen einer Drohne: Am Frankfurter Flughafen fielen mehr als 100 Flüge aus. Die Branche fordert eine digitale Kennzeichnung, ein Politiker setzt sogar auf Abfangdrohnen.

 Eine Drohne (r.) und ein Flugzeug.

Eine Drohne (r.) und ein Flugzeug.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Rund 100 Anhänger von Eintracht Frankfurt, die am Donnerstag zum Halbfinale der Europa-League gegen Chelsea fliegen wollten, hatten Pech: Die Lufthansa verschob ihren Flug nach London, weil der Frankfurter Flughafen zwischen 7.45 Uhr und 8.18 Uhr den Betrieb eingestellt hatte. Eine Drohne war in der Nähe des Airports gesichtet worden. Als Ergebnis strich alleine die Lufthansa 108 Kurz- und Mittelstreckenflüge. An ihr Ziel kamen die Fußballfans trotzdem. Die Airline setzte am Nachmittag einen Ersatzjet ein.

Der Vorfall am größten, deutschen Airport bestätigt, dass sich unbemannte Fluggeräte zu einem immer größeren Problem für die Branche entwickeln. Bereits im März musste der Airport Frankfurt für eine halbe Stunde gesperrt werden. Sichtungen von Drohnen hatten zudem umfangreiche Behinderungen an den Londoner Airports Heathrow und Gatwick verursacht – dort strandeten im Dezember zehntausende Passagiere.

Auch die beiden großen Flughäfen in NRW sind betroffen: In Düsseldorf zählte die Deutsche Flugsicherung (DFS) zwischen 2016 und Ende 2018 insgesamt 17 Fälle, in denen unbemannte Fluggeräte in direkter Nähe zum Airport gesehen wurden – ein Unterbrechen des Verkehrs war glücklicherweise nicht nötig, doch die DFS bewertet die Vorfälle als Behinderung. In Köln-Bonn kamen 21 Fälle in diesem Zeitraum zustande – wenigstens einmal durfte darum auch ein Jet nicht landen, berichtet ein Sprecher des Airports.

2016 zählte die DFS bundesweit 64 Behinderungen durch Drohnen an Airports, im vergangenen Jahr waren es 158. „Wir sind beunruhigt“ sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV. „Wir brauchen klarere Regeln im Umgang mit Drohnen.“

Polizei, Politik und Flughäfen diskutieren schon länger über den richtigen Weg zur Drohnenabwehr und Kontrolle. So plädieren die Airports dafür, die Verbotszone für die Nutzung unbemannter Fluggeräte von aktuell 1,5 Kilometern Abstand zum Flugplatz deutlich auszudehnen.

Die DFS fordert, ein zentrales Drohnenregister und die Pflicht, einen Transponder einzubauen – dann könnten die Geräte jederzeit identifiziert werden. Hohe Strafen drohen Uneinsichtigen schon heute: Wer Fluggeräte in der Nähe von Airports steigen lässt, kann wegen eines „gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr“ angeklagt werden. Dann drohen bis zu zehn Jahre Haft, weil die Kollision einer Drohne mit einem Flugzeug oder Hubschrauber zum Absturz führen kann.

Hinzu kommen Haftungsrisiken von Hunderttausenden Euro wie auch beim aktuellen Fall in Frankfurt. „Falls der Steuerer dieser Drohne gefasst wird“, sagte ein Lufthansa-Sprecher, „werden wir eine Regressforderung für das Stornieren der vielen Flüge prüfen.“

Die Bundespolizei drängt gleichzeitig darauf, dass die Flughäfen digitale Systeme einführen, um Drohnen in den Ein- und Abflugsschneisen zu erkennen. Die Airports halten es dagegen für logischer, dass die Flugsicherung künftig per Radar nicht nur Flugzeuge erfasst, sondern mit entsprechender Technik auch kleine Fluggeräte.

Unstrittig ist, dass weiterhin nur die Polizei befugt sein soll, gegen störende Objeke am Himmel vorzugehen. Experten hoffen dabei, dass häufig ein reines Umsteuern per Funk ausreichen könnte. Denn künftig angemeldete Drohnen ließen sich identifizieren und per Fernsteuerung zum Landen zwingen.

Niemand kann ausschließen, dass Straftäter aber Drohnen gezielt so einsetzen, dass sie den Luftverkehr behindern und sich jedem Versuch einer Umsteuerung widersetzen. Für solche Fälle hält Thomas Jarzombek, Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt und Bundestagsabgeordneter aus Düsseldorf, den Einsatz von Abfang-Drohnen für sinnvoll: „Die steuern das störende Objekt dann gezielt an und machen es mit einem abgeworfenen Netz flugunfähig.“

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